Verbrauchsabrechnung für Sonderverträge
Unterjährige Verbrauchsabrechnung Strom und Erdgas für Sondervertragskunden
Der Kunde wird in der Regel rollierend für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten abgerechnet (Abrechnungsjahr).
Wünscht der Kunde eine unterjährige Abrechnung, so hat er dies schriftlich zu beantragen und es gelten die nachfolgend aufgeführten Preise für zusätzliche Messungen und Abrechnungen zzgl. des gemäß Liefervertrages vereinbarten Grundpreises.
Preise für zusätzliche Messung und Abrechnung
| Medium | Strom | Erdgas |
|---|---|---|
| jährliche Messung und Abrechnung (= 1 Verbrauchsabrechnung pro Jahr) | - | - |
| halbjährliche Messung und Abrechnung (= 2 Verbrauchsabrechnungen pro Jahr) | 15,50 €/a | 15,50 €/a |
| vierteljährliche Messung und Abrechnung (= 4 Verbrauchsabrechnungen pro Jahr) | 46,50 €/a | 46,50 €/a |
| monatliche Messung und Abrechnung (= 12 Verbrauchsabrechnungen pro Jahr) | 170,50 €/a | 170,50 €/a |
Die oben genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (z. Zt. 19%).
Eine monatliche Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats aufgenommen werden. Eine vierteljährliche Abrechnung kann immer nur zum 1.Januar, 1. April, 1.Juli oder 1. Oktober eines Kalenderjahres aufgenommen werden. Eine halbjährliche Abrechnung kann immer nur zum 1. Januar oder 1. Juli eines Kalenderjahres aufgenommen werden.
Bei einer Umstellung auf eine unterjährige Abrechnung im laufenden Vertragsverhältnis, erhält der Kunde von den Stadtwerke Hamm GmbH eine Abrechnung für den bis zum Beginn der unterjährigen Abrechnung verbrauchten Strom bzw. Erdgas. Der Kunde übermittelt dazu seinen Zählerstand des letzten Tags des Kalendermonats vor Beginn des Zeitraums der unterjährigen Abrechnung in Textform bis spätestens zum 3. Werktag des ersten Monats der unterjährigen Abrechnung an die Stadtwerke Hamm GmbH; andernfalls sind die Stadtwerke Hamm GmbH zur Verbrauchsschätzung nach §11 Abs.3 StromGVV bzw. GasGVV berechtigt.
Die Übersendung der unterjährigen Abrechnung erfolgt per Post, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Mit der Abrechnung teilen die Stadtwerke Hamm GmbH die zu leistenden Abschlagsbeträge mit. Bei einer monatlichen Abrechnung werden keine Abschlagsbeträge erhoben.


