Steuern und Abgaben
Die Steuern und Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
(Stand: 01.01.2012)
| Stromsteuer: | 2,05 Ct/kWh |
| EEG: | 3,592 Ct/kWh |
| KWK-G: | 0,002 Ct/kWh |
| Konzessionsabgabe: | 1,99 Ct/kWh 0,61 Ct/kWh bei Schwachlast |
| Netzentgelt: (Niederspannung) | 4,35 Ct/kWh 15,00 €/a |
| Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV | 0,151 Ct/kWh |
| Umsatzsteuer: | 19% |
Konzessionsabgaben
Entgelte an die G
emeinden für die Erlaubnis, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zu benutzen.
EEG - Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
Ist am 1.4.2000 in Kraft getreten und regelt sowohl Abnahme als auch Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom. Ziel ist es, d
en Einsatz erneuerbarer Energien stetig zu fördern.
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KWKG - Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Dient der Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Ziel: die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen nachhaltig zu vermindern.
Netz(nutzungs)entgelte
Händler und Lieferanten nutzen für die Belieferung ihrer Kunden die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen allen Anbietern den Netzzugang gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) diskriminierungsfrei gewähren. Für diese Dienstleistung darf der Netzbetreiber Entgelte verlangen. Das EnWG regelt den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.
Umlage nach §19 Abs. 2 Strom NEV
Die vier deutschen Betreiber von Übertragungsnetzen sind ab 2012 gesetzlich verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Netzbetreibern zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Diese entgangenen Erlöse werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Ökosteuer/Stromsteuer
Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Ökosteuer und Stromsteuer sollen die Energie verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Steuer auf Waren, Lieferungen und sonstige (Dienst-)Leistungen. Mit der Umsatzsteuer werden die Konsumausgaben privater Haushalte belastet.


