Die Stadtwerke Hamm GmbH sind als Grundversorger für Strom und Gas im Netzgebiet Hamm der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, nach Maßgabe der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 07.11.2006 (BGBI. I S. 2391 bzw. 2396) Haushaltskunden mit Strom in Niederspannung und mit Gas in Niederdruck zu versorgen, sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck durchzuführen.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der StromGVV und GasGVV und den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hamm GmbH zur StromGVV und GasGVV.
Diese Grundversorgungsbedingungen gelten auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck, sowie alle mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Strom in Niederspannung und Gas in Niederdruck.
Die Grundversorgungsverordnungen im Überblick




