Art und Umfang der Versorgung
Die Stadtwerke Hamm GmbH liefern für die o. a. Verbrauchsstelle elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für den privaten Bedarf.
Es gelten die in der Anlage aufgeführten Allgemeinen Bedingungen.
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Privatkunden-Sondervertrag
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| Arbeitspreis Hauptzeit (Mo-Fr 06:00–20:00 Uhr) | 24,43 Ct/kWh | |
| Arbeitspreis Freizeit (Mo-Fr 20:00–06:00 Uhr, Sa, So) | 16,93 Ct/kWh | |
| Grundpreis | 85,00 €/a |
Die Kosten für die Zählereinrichtung und Inbetriebnahme betragen 47,60 EUR, gegebenenfalls zuzüglich der Kosten eines zugelassenen Elektroinstallateurs für die Vorbereitung der Anlage.
Der Gesamtpreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Er enthält den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgabe sowie die Stromsteuer.
Die Preise verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Ändert sich der Umsatzsteuersatz, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Der Stromsondervertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt mit Wirkung des im Vertragsformulars bzw. im Online-Antragsformulars genannten Datums. Es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Stromlieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam, der Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt oder die messtechnischen Voraussetzungen wurden noch nicht geschaffen. Unterjährig abgeschlossene Verträge gelten zunächst bis zum 31.12. eines Jahres. Der Stromsondervertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers bzw. des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Vertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Stadtwerke Hamm GmbH
Südring 1/3
59065 Hamm.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Mit Absenden des Onlineformulars zu diesem Vertrag nimmt der Kunde die Widerrurfsbelehrung zur Kenntnis.
Allgemeine Bedingungen zum Privatkunden-Sondervertrag „Fashion Freizeit” über die Stromlieferung mit der Stadtwerke Hamm GmbH finden Sie hier
Online-Antragsformular: Privatkunden-Sondervertrag „Fashion Freizeit”
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