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Informationen
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Die Stadtwerke Hamm GmbH führt für Sie zwischen den Produkten S, M, L und XL eine Bestabrechnung durch, d.h. Sie werden immer nach dem für Sie vorteilhaftesten Produkt abgerechnet. Den angegebenen Grenzmengen liegen Nettopreise zugrunde. Überschreitet die Jahresabnahmemenge 12.153 kWh oder unterschreitet der Durchschnittspreis je kWh – d.h. die Summe aus Grund- und Arbeitspreis bezogen auf den berechneten Verbrauch – den Preis von 20,97 Ct/kWh, so wird der gesamte Verbrauch mit dem oben genannten Mindestpreis abgerechnet.
Der Gesamtpreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Er enthält den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt (einschließlich Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Konzessionsabgaben.
Die Preise verstehen sich einschließlich der Strom- und der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Laufzeit, KündigungDer Stromsondervertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und beginnt mit Wirkung des im Vertragsformulars bzw. im Online-Antragsformulars genannten Datums. Es sei denn, die Kündigung beim bisherigen Stromlieferanten ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam, der Netzbetreiber hat die Netznutzung noch nicht bestätigt oder die messtechnischen Voraussetzungen wurden noch nicht geschaffen. Unterjährig abgeschlossene Verträge gelten zunächst bis zum 31.12. eines Jahres. Der Stromsondervertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß den beigefügten AGB kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
VollmachtDer Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers bzw. des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Vertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen.
WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht
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