Stadtwerke Hamm informieren!

Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Fernwärme-Kund:innen!

(§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)

Wegen der stark gestiegenen Preise für Gas aufgrund des Krieges in der Ukraine möchte der Staat private Verbraucher:innen und Unternehmen mit einer Dezember - Soforthilfe kurzfristig entlasten.

Die Stadtwerke Hamm werden diese gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umsetzen.

Sie finden dazu nachfolgend alle wichtigen Informationen:

Was müssen Sie tun?

Bei Kund:innen mit Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) werden die Stadtwerke den Erdgasabschlag nicht einziehen. Dies erfolgt automatisch. Diese Kund:innen müssen nichts tun.

Kund:innen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben und ihre Abschläge monatlich überweisen, müssen den Abschlag selbst kürzen.
Die Höhe der jeweiligen Abschläge ist in der letzten Jahresrechnung unter „Abschlagsberechnung und Abschlagsperiode“ zu finden oder in einer aktuellen Mitteilung über eine Abschlagsplanänderung.

In jedem Fall wird die „Dezemberhilfe“ in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt und dort gutgeschrieben.
Die entsprechenden Beträge werden von der Bundesregierung übernommen.

Mieter:innen, die über zentrale Anlagen versorgt werden, profitieren bei der Nebenkostenabrechnung.

Wir weisen darauf hin, dass Energieeinsparungen zusätzlich einen kostenmindernden Nutzen haben!

Zu unseren Energiespartipps

ACHTUNG!

Die Abschläge für Strom und Trinkwasser sind davon nicht betroffen und werden auch im Dezember fällig.

 

Was müssen Sie tun?

Fernwärme-Kund:innen der Stadtwerke Hamm müssen nichts unternehmen.
Sie erhalten die entsprechende Gutschrift direkt per Überweisung auf ihr Bankkonto bis Ende des Jahres. Die entsprechenden Beträge werden von der Bundesregierung übernommen.

Fernwärme-Kund:innen erhalten in den nächsten Tagen dazu Post von den Stadtwerken.

Mieter:innen, die über zentrale Anlagen versorgt werden, profitieren bei der Nebenkostenabrechnung.

Wir weisen darauf hin, dass Energieeinsparungen zusätzlich einen kostenmindernden Nutzen haben!

Zu unseren Energiespartipps

ACHTUNG!

Die Abschläge für Strom und Trinkwasser sind davon nicht betroffen und werden auch im Dezember fällig.