Was müssen Sie tun?
Bei Kund:innen mit Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) werden die Stadtwerke den Erdgasabschlag nicht einziehen. Dies erfolgt automatisch. Diese Kund:innen müssen nichts tun.
Kund:innen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben und ihre Abschläge monatlich überweisen, müssen den Abschlag selbst kürzen.
Die Höhe der jeweiligen Abschläge ist in der letzten Jahresrechnung unter „Abschlagsberechnung und Abschlagsperiode“ zu finden oder in einer aktuellen Mitteilung über eine Abschlagsplanänderung.
In jedem Fall wird die „Dezemberhilfe“ in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt und dort gutgeschrieben.
Die entsprechenden Beträge werden von der Bundesregierung übernommen.
Mieter:innen, die über zentrale Anlagen versorgt werden, profitieren bei der Nebenkostenabrechnung.
Wir weisen darauf hin, dass Energieeinsparungen zusätzlich einen kostenmindernden Nutzen haben!
Zu unseren Energiespartipps
ACHTUNG!
Die Abschläge für Strom und Trinkwasser sind davon nicht betroffen und werden auch im Dezember fällig.