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Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 sollen die Entlastungen umgesetzt werden.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Energiepreise nur in seltenen Fällen diese Preisgrenze überschreiten.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom auf 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucher:innen über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Der Start der Energiepreisbremsen ist für März 2023, rückwirkend ab Januar 2023 geplant. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Wir arbeiten gemeinsam mit IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung dieser Preisbremsen. Dabei müssen wir als Ihr Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt die gesamte Energiewirtschaft und die beteiligten IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungssystemen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten.

Das bedeutet nicht, dass Sie keine Entlastung erhalten werden. Es kann allerdings zu Verzögerungen bei der Anpassung der Abschläge kommen. Sie können auf jeden Fall sicher sein:
Alle anspruchsberechtigten Kund:innen werden ihre Entlastung erhalten.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kund:innen eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter

www.stadtwerke-hamm.de/energiespartipps und auf der Website www.hammer-energiehelden.de.