Energieinfo

[anrede]

gemäß der Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger nach § 9 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sehen Sie unten aufgeführt Ihre individuellen Energiekosten zu Ihrem Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode für Ihre Lieferstelle

[lieferstelle_ueberschrift]

 

Achtung! Dies ist keine Preisanpassung!

Wir kommen mit dieser Information lediglich unserer gesetzlichen Pflicht nach, Sie auf die gestiegenen Energiepreise aufmerksam zu machen und Sie zu Energieeinsparmaßnahmen oder zu einer Verbrauchsreduktion anzuregen. Ihr Vertragsverhältnis bleibt davon unberührt.

PIN

Zur angegebenen PIN können wir leider keine Informationen zur Verfügung stellen.

1. Energieverbrauch und Energiekosten Ihrer letzten Abrechnungsperiode

Produkt:
[produkt1]
Verbrauchszeitraum:
[verbrauchszeitraum1]
Thermische Energie pro Jahr:
[verbrauch_summe1]

Tatsächliche Energiekosten der letzten Abrechnungsperiode:

Bruttobetrag:
[verbrauch_bruttobetrag1]

[hinweistext1]

2. Projektion der Energiekosten für die kommende Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung des Preisniveaus, das am 01.11.2022 dem Preis im Grundversorgungstarif für Neukunden entspricht.

Produkt:
Grundversorgung
Verbrauchszeitraum:
kommender Abrechnungszeitraum
Thermische Energie pro Jahr:
[verbrauch_summe2]

Voraussichtliche Energiekosten für die kommende Abrechnungsperiode:

Bruttobetrag:
[verbrauch_bruttobetrag2]

Unter Punkt 2 werden die Energiekosten im Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers berechnet - unabhängig von dem jeweiligen Tarif, den der Kunde tatsächlich hat (z. B. Sondervertrag Fashion).

 

3. Bei einer Temperaturabsenkung von 1 Grad Celsius können Sie Ihren Energieverbrauch um ca. 6 %* senken. Das rechnerische Einsparpotenzial stellt sich am Beispiel der Grundversorgung für Sie persönlich wie folgt dar:

Produkt:
Grundversorgung
Verbrauchszeitraum:
kommender Abrechnungszeitraum
Thermische Energie pro Jahr:
[verbrauch_summe3]

Voraussichtliche Energiekosten für die kommende Abrechnungsperiode:

Bruttobetrag:
[verbrauch_bruttobetrag3]

Ihr Einsparpotenzial beträgt demnach ca. [diffbetrag] Euro für die kommende Abrechnungsperiode, wenn Sie die Temperatur um 1 Grad senken.

* Dieser Pauschalwert dient der Vereinfachung des Berechnungsvorgangs für Versorger und Vermieter. Die tatsächlichen Einsparmöglichkeiten sind demgegenüber von der energetischen Qualität des Gebäudes im Einzelfall abhängig und können daher variieren.

 

Vertragskontoübersicht

Vertragskonto
Abnahmestelle
Verbrauch
Details
IR123456789
Freie-Vogel-Straße 371, 44269 Dortmund
123.456 kWh

FAQ

Mit Angriff Russlands auf die Ukraine wurde die sowieso schon angespannte Lage auf dem Energiemarkt verschärft. Russland zählte für Deutschland zu den Hauptlieferanten von Erdgas. Durch die Reduzierung von Importmengen und der Sorge die Gasspeicher für den Winter nicht befüllen zu können, erforderte die Situation eine Energiesparverordnung.

Die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsverordnung dient demnach zur Regelung der Energiesparmaßnahmen für Wohnräume, Schwimm- oder Badebecken, Nichtwohngebäude, Baudenkmäler und Unternehmen. Ein Paragraph der Verordnung regelt auch die Informationspflicht von Versorgern gegenüber Verbrauchern, um das Bewusstsein für Einsparpotenziale zu schärfen.

Laut § 4 EnSikuMav ist das Beheizen von privaten Schwimm-, Bade- und Aufstellbecken im Innen- und Außenbereich untersagt, sofern es nicht für therapeutische Anwendungen ist. Abgesehen hiervon, sollten Sie natürlich auch weitere Einsparpotenziale nutzen, um im Alltag möglichst energieeffizient zu handeln.

Nützliche Tipps zum Energiesparen in der Kurzfassung:

  1. Thermostateinstellung beachten
     Stufe 1: 12 Grad, Stufe 2: 16 Grad, Stufe 3: 20 Grad, Stufe 4: 24 Grad, Stufe 5: 28 Grad
  2. Optimale Temperaturen: Wohnzimmer 20 Grad, Schlafzimmer 18 Grad, wenig genutzte Räume 16 Grad (Schimmelgrenze)
  3. Heizungsentlüftung
  4. Heizkörper nicht mit Möbeln zustellen
  5. Heizungseinstellung kontrollieren
  6. Richtig lüften
  7. Abdichten und dämmen

Weitere Energiespartipps finden Sie unter: https://www.stadtwerke-hamm.de/energiespartipps

Laut § 3 EnSikuMaV ist die Gewährleistung einer Mindesttemperatur im Wohnraum innerhalb der Geltungsdauer nicht mehr durch den Mieter zu erfüllen. Dennoch besteht die Pflicht, dass der Mieter durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden vorbeugt.

Geltungsdauer: 01.09.2022 – 28.02.2023

Eigentümer von Wohngebäuden sind laut EnSikuMav dazu verpflichtet, die Informationen des Versorgers an Mieter weiterzuleiten. Genaue Vorschriften dazu finden Sie in § 9 EnSikuMaV.

Behalten Sie Preisänderungen im Blick und passen Sie ihre monatlichen Abschläge bestenfalls an die Energiepreise und Ihre geplanten Energiesparmaßnahmen an. So können Sie weniger Energie verbrauchen und unerwarteten Nachzahlungen bei der Jahresrechnung vorbeugen.

Sofern der Verbrauchszeitraum Ihrer letzten Abrechnung weniger als 345 oder mehr als 380 Tage aufweist, erfolgt auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verbrauches eine elektronisch gestützte Ermittlung der Verbrauchsmenge eines vollständigen Jahres. Dieser Verbrauch wird dann für die Berechnungen unter Punkt 2 und 3 herangezogen.

Haben Sie bislang für die von Ihnen genutzte Verbrauchstelle noch keine Jahresverbrauchsabrechnung erhalten, so wird der von uns im Rahmen Ihres Einzuges hinterlegte prognostizierte Jahresverbrauch zugrunde gelegt. Dieser Wert wurde entweder von Ihnen in Verbindung mit der Einzugsmeldung bzw. dem Lieferantenwechsel vorgegeben oder durch uns auf Grundlage von Erfahrungswerten festgelegt.

Auf Grundlage der unter Punkt 1 angegebenen thermischen  Energie pro Jahr werden die voraussichtlichen Energiekosten mittels der Kalkulationsanwendung der Firma ene´t GmbH  berechnet. Die dieser Berechnung zugrunde liegenden Produktpreise entsprechen dem Grundversorgungstarif des Netzgebietes, in welchem sich Ihre Verbrauchsstelle befindet.