[anrede]
gemäß der Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger nach § 9 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sehen Sie unten aufgeführt Ihre individuellen Energiekosten zu Ihrem Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode für Ihre Lieferstelle
[lieferstelle_ueberschrift]
Achtung! Dies ist keine Preisanpassung!
Wir kommen mit dieser Information lediglich unserer gesetzlichen Pflicht nach, Sie auf die gestiegenen Energiepreise aufmerksam zu machen und Sie zu Energieeinsparmaßnahmen oder zu einer Verbrauchsreduktion anzuregen. Ihr Vertragsverhältnis bleibt davon unberührt.