SLP-Zähler
SLP ist die Abkürzung für Standardlastprofil.
Dieser Lastgang beschreibt Privathaushalte und kleinere Betriebe - also alle die, die einen geringeren Verbrauch haben und dem “Normalverbrauch” entsprechen.
Was kann ein SLP-Zähler?
SLP-Zähler können lediglich den aktuellen Zählerstand anzeigen.
Monatlich sind Abschlagszahlungen fällig, die aufgrund des Standardlastgangs geschätzt werden. Abgerechnet wird aber natürlich nur der tatsächliche Verbrauch, der durch die jährliche Ablesung der Zähler ermittelt wird.
Das wichtigste im Überblick:
- zeigt aktuellen Zählerstand
- monatliche Abschlagszahlung
- wird einmal im Jahr abgelesen
- Jahresrechnung berechnet tatsächlichen Verbrauch mit einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Jahresgrundpreis
Ihr Vertriebsteam für Privat- und Geschäftskund:innen
RLM-Zähler
RLM ist die Abkürzung für registrierende Leistungsmessung.
Ab einem Stromverbrauch von 100.000 kWh oder Gasverbrauch von 1.500.000 kWh sind Verbraucher zur registrierten Leistungsmessung verpflichtet.
Was kann ein RLM-Zähler?
RLM-Zähler messen im viertelstündlichen (Strom) oder stündlichen (Gas) Rhythmus die aktuell abgenommene Leistung und überträgt diese Daten an den Netzbetreiber und der wiederum an uns.
Die tatsächliche monatliche Leistung bzw. der Verbrauch wird mit der Monatsabrechnung abgerechnet.
Das wichtigste im Überblick:
- kontinuierliche Übertragung und Messung
- monatliche Abrechnung
- Zahlung eines Arbeits- und Leistungspreises je Kilowattstunde (je höher die Leistungsspitze, desto höher die Netzentgelte des Leistungspreises)
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