Klimaschutzziele erreichen: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz

Als Teil des Klimapaketes wurde im Dezember 2019 das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen - kurz BEHG - verabschiedet. Damit wurde ein nationaler Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt.

 

Der nationale Emissionshandel startet mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 und ist zunächst auf die Brennstoffe Benzin, Gasöle, Heizöle, Erdgas und Flüssiggas beschränkt.

Ab 2023 erfolgt eine Ausweitung u. a. auf Kohle, Kokereigas und Bioerdgas. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatspreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Die CO2-Bepreisung und ihre Auswirkung auf Erdgaspreise:

Im Verhältnis zu unseren Kund:innen mit individuellen oder reinen Energiepreisverträgen wird der CO2-Preis ab Januar 2021 berechnet und der Erdgasrechnung als zusätzliche Nettoposition aufgeschlagen.

Unternehmen, die bereits am europäischen Emissionshandel teilnehmen, sollen nach BEHG (§7 Abs. 5) nicht doppelt belastet werden. Die bisher veröffentlichten Referentenentwürfe sehen vor, dass der Verantwortliche entsprechende Mengen an Emissionen, die in der EU-ETS Anlage anfallen, von den nach BEHG zu berichtenden Brennstoffemissionen abziehen kann. Derzeit fehlt es für diese Regelung jedoch an einer rechtsicheren Grundlage. Wir als Ihre Stadtwerke werden uns bemühen, für Ihr Unternehmen etwaige Doppelbelastungen zu vermeiden, sobald ein rechtssicherer Rahmen durch den Gesetzgeber vorgegeben ist.

Mit der Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) schafft das Bundeskabinett die rechtlichen Voraussetzungen, um Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einsetzen zu können. So kann die EEG-Umlage für betroffene Haushalte und Unternehmen auf 6,5 Cent/kWh im Jahr 2021 bzw. 6 Cent/kWh im Jahr 2022 begrenzt werden.