Steuern und Abgaben
Die Steuern und Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
(Stand: 01.07.2022)
Konzessionsabgabe: | 1,99 Ct/kWh |
EEG: | 0,000 Ct/kWh |
KWK-G: | 0,254 Ct/kWh |
Netzentgelt: (Niederspannung) | 3,16 Ct/kWh 80,00 €/a |
Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV | 0,432 Ct/kWh LV Gruppe A' 0,050 Ct/kWh LV Gruppe B' 0,025 Ct/kWh LV Gruppe C' |
Offshore-Netzumlage | 0,395 Ct/kWh |
Umlage §18 AbLaV | 0,009 Ct/kWh |
Stromsteuer: | 2,05 Ct/kWh |
Umsatzsteuer: | 19% |
Konzessionsabgaben
Entgelte an die Gemeinden für die Erlaubnis, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zu benutzen.
KWKG - Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Dient der Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Ziel: die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen nachhaltig zu vermindern.
Netz(nutzungs)entgelte
Händler und Lieferanten nutzen für die Belieferung ihrer Kunden die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen allen Anbietern den Netzzugang gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) diskriminierungsfrei gewähren. Für diese Dienstleistung darf der Netzbetreiber Entgelte verlangen. Das EnWG regelt den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.
Umlage nach §19 Abs. 2 Strom NEV
Die vier deutschen Betreiber von Übertragungsnetzen sind ab 2012 gesetzlich verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Netzbetreibern zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Diese entgangenen Erlöse werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage nach §17 f EnWG
Technologische Unsicherheiten und Haftungsrisiken bei verspäteter Errichtung oder bei Störung der Anbindungsleitung von Offshore-Anlagen (Windparks auf dem Meer) stellen derzeit ein Investitionshindernis für Investoren dar. Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störung oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Umlage abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV
Mit dieser Verordnung wird geregelt, dass sich große Stromabnehmer verpflichten, zeitweise vom Stromnetz genommen zu werden, wenn dies aus wichtigen Gründen der Versorgungssicherheit notwendig wird. Für das Vorhalten der abschaltbaren Lasten erhalten diese Stromabnehmer ein Entgelt. Dieses Entgelt wird ab dem 01.01.2014 als Umlage auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Ökosteuer/Stromsteuer
Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Ökosteuer und Stromsteuer sollen die Energie verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Steuer auf Waren, Lieferungen und sonstige (Dienst-)Leistungen. Mit der Umsatzsteuer werden die Konsumausgaben privater Haushalte belastet.
Die Steuern und Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
(Stand 01.01.2021)
Erdgassteuer: | 0,55 Ct/kWh |
CO2-Preis: | 0,455 Ct/kWh |
Konzessionsabgaben | |
Kochgas, Warmwasserbereitung: | 0,77 Ct/kWh |
Heizgas: | 0,33 Ct/kWh |
Sondervertragskunden: | 0,03 Ct/kWh |
Netzentgelt bei einem Jahresverbrauch von 4.001 – 50.000 kWh | |
Arbeitspreis: | 0,9459 Ct/kWh |
Grundpreis: | 79,00 €/a |
Umsatzsteuer: | 19 % |
Konzessionsabgaben
Entgelte an die Gemeinden für die Erlaubnis, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zu benutzen.
Erdgassteuer
Die Erdgassteuer wird von der jeweils zuständigen Zollverwaltung erhoben. Die Einnahmen fließen dem Bund zu.
Netz(nutzungs)entgelte
Händler und Lieferanten nutzen für die Belieferung ihrer Kunden die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen allen Anbietern den Netzzugang gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) diskriminierungsfrei gewähren. Für diese Dienstleistung darf der Netzbetreiber Entgelte verlangen. Das EnWG regelt den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Steuer auf Waren, Lieferungen und sonstige (Dienst-)Leistungen. Mit der Umsatzsteuer werden die Konsumausgaben privater Haushalte belaste