Steuern und Abgaben
Die Steuern und Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
(Stand 01.01.2026)
| Erdgassteuer: | 0,55 Ct/kWh |
| Konzessionsabgaben | |
| Kochgas, Warmwasserbereitung: | 0,77 Ct/kWh |
| Heizgas: | 0,33 Ct/kWh |
| Sondervertragskund:innen: | 0,03 Ct/kWh |
| Netzentgelt bei einem Jahresverbrauch von 4.001 – 50.000 kWh | |
| Arbeitspreis: | 1,59 Ct/kWh |
| Grundpreis: | 59,00 €/a |
| Umsatzsteuer: | 19 % |
Konzessionsabgaben
Entgelte an die Gemeinden für die Erlaubnis, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zu benutzen.
Erdgassteuer
Die Erdgassteuer wird von der jeweils zuständigen Zollverwaltung erhoben. Die Einnahmen fließen dem Bund zu.
Netz(nutzungs)entgelte
Händler und Lieferant nutzen für die Belieferung ihrer Kunden die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen allen Anbietern den Netzzugang gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) diskriminierungsfrei gewähren. Für diese Dienstleistung darf der Netzbetreiber Entgelte verlangen. Das EnWG regelt den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Steuer auf Waren, Lieferungen und sonstige (Dienst-)Leistungen. Mit der Umsatzsteuer werden die Konsumausgaben privater Haushalte belastet.
