Der abrechnungsSERVICE rechnet ausschließlich Heiz- und Nebenkosten nach Heizkostenverordnung (HKVO) ab. Es werden also alle Energiekosten der Heiztherme oder Wärmepumpe, sowie Kalt- und Abwasser (wenn vorhanden) und alle damit zusammenhängenden Nebenkosten abgerechnet. z.B. Heizungswartung, Schornsteinfeger und Betriebsstrom.
Die Stadtwerke Hamm bieten keine allgemeine Nebenkostenabrechnung an (im Sinne von Gebäudeversicherungen, Grundsteuer, Müllgebühren oder ähnliche). Diese erfolgt weiterhin separat durch den Eigentümer bzw. Hausverwalter.
Personenanzahl in der Jahresrechnung
Die Kalt- und Abwasserberechnung kann, wenn keine separaten Zähler vorhanden sind, nach den dort wohnenden Personen verteilt werden. Es gelten die dort wohnhaften Personen. Ein Dauerbesuch kann nicht berücksichtigt werden. Die Meldung an SWH erfolgt ausschließlich über den Eigentümer.