Allgemeines
Eine Fahrplanauskunft erhalten Sie über unsere Website (Fahrplanauskunft EFA) oder in unserer MoFahr-App, wo Sie auch direkt ein Ticket erwerben können.
Wenn Sie im Bus etwas verloren haben oder vielleicht einen Gegenstand gefunden haben, dann lassen Sie uns dies bitte wissen. Im zentralen Fundbüro der Stadt Hamm werden in den Bussen des Verkehrsbetriebs gefundene Gegenstände gesammelt. Aufgrund des Transfers der Fundsachen, kann es ein paar Tage dauern, bis diese im Fundbüro der Stadt Hamm sind.
Gefundene Gegenstände nehmen wir gern auch in der „insel“ entgegen und leiten diese dann an das Fundbüro der Stadt Hamm weiter.
Sie können auch im Online-Fundportal der Stadt Hamm direkt nachschauen, ob der verlorene Gegenstand abgegeben wurde.
Online-Fundportal:
https://www.e-fund.eu/auskunft.php?stpid=05915000
Fundbüro:
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
Kontakt:
Tel.: 02381 17 9229
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
Sollten Sie nur Ihr gültiges und personalisierte Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle vergessen haben, so können Sie es innerhalb von 14 Tagen im KundenCenter "insel" am Hauptbahnhof vorzeigen und die Forderung reduziert sich auf 7,-€, welche auch direkt vor Ort bezahlt werden kann.
Alternativ muss die Forderung von 60,-€ innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, dies kann auch in der "insel" beglichen werden.
Aktuell sind alle Dauerparkplätze vergeben und wir können anbieten Sie auf eine Warteliste zu setzen. Bitte schreiben Sie uns hierzu eine Mail an verkehrsbetrieb@stadtwerke-hamm.de mit Ihrem Name, Ihren Kontaktdaten und für welches Parkhaus Sie sich interessieren. Wir setzen uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung.
Wir danken Ihnen auch für kritische Äußerungen und versuchen dadurch immer besser zu werden. Richten Sie Ihr Anliegen bitte an beschwerde@stadtwerke-hamm.de oder nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Haustiere werden kostenfrei in unseren Bussen befördert. Wir bitten um eine entsprechende Sicherung der Tiere während der Fahrt.
Wenn Sie sich für den Öffentlichen Personennahverkehr in Hamm interessieren finden Sie hier die aktuellen Fahrpreise und hier eine Übersicht unserer Angebote für Stammgäste. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Westfalentarifs unter https://www.westfalentarif.de/tickets-abonnements.
Ihr Gepäck wird durch uns kostenfrei befördert.
Der elektronische Tarif oder eezy Westfalen ist ein luftlinienbasierter Tarif mit einem Grund- und Arbeitpreis je Kilometer. Der Tarif ist über unsere MoFahr-App erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://eezy.westfalentarif.de.
Regelung zu E-Scootern
Voraussetzungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Elektromobils und Elektro-Rollstühle sowie für den Linienbus:
- Nutzer:innen müssen selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können.
- Nutzer:innen muss den Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen als auch der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters erforderlichen Unterlagen mitführen und auf Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen.
- Folgendes Piktogramm (siehe Foto 1) muss an dem E-Scooter gut ersichtlich angebracht
- An der Front des Linienbusses (Siehe Foto 2) muss das unten aufgeführte Piktogramm angebracht sein, dies Berechtigt den Personenkreis mit Elektromobilen und Elektro-Rollstühle zu befördern
- Nur in Kombination beider Piktogramme, berechtigt die Beförderung in den Linienbussen.
| Piktogramm am E-Scooter: | Piktogramm am Linienbus: |
Regelung zu Krippen-/ und Bollerwagen:
Am 23.Oktober 2023 haben wir geregelt, dass Kripp- und Bollerwagen gänzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind. Die Entscheidung beruht auf den damaligen Erkenntnissen durch Fahrversuchen der VAG Nürnberg.
Um jedoch gerade Kindergartengruppen oder Eltern mit Kindern zu ermöglichen, das ÖPNV-Angebot mit unseren Bussen zu nutzen, wird ab 02. Januar 2026, die Angelegenheit neu gegelt:
- Bollerwagen welche klappbar sind, sind zusammengeklappt zu befördern (siehe Foto 1)
- Krippen- und Bollerwagen, welche nicht klappbar sind, werden nicht befördert (siehe Foto 2)
| Foto 1 | Foto 2 |
Regelungen zu Rollstühlen, Kinderwagen, Fahrrädern:
Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder gelten nach den Beförderungsbedingungen als sogenannte „Sache“ und sind grundsätzlich zu befördern.
Folgende Rangordnung ist hierbei zu berücksichtigen:
- Rollstühle
- Kinderwagen
- In einigen Bussen ist der Mehrzweckbereich größer, somit sind max. 1 Rollstuhl und Kinderwagen möglich
- Fahrräder
- Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten dies zulassen. Rollstühle und Kinderwagen sind vorrangig vor dem Fahrrad zu befördern.
- Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck und können immer, nach Platzbedarf, befördert werden.
- (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Allgemeine Bestimmungen
Der Fahrgast ist verpflichtet, seinen E-Scooter, seinen Rollstuhl, seinen Kinderwagen oder sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt, und ist für die Beaufsichtigung verantwortlich.
Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es zu keiner Beschädigung des Fahrzeugs kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
Auch wenn es viele Regeln gibt, die im Alltag manchmal kompliziert erscheinen, sorgen sie letztlich dafür, dass der ÖPNV sicher und zuverlässig bleibt. Sie schützen sowohl die Mitarbeitenden als auch die Fahrgäste und schaffen eine faire Grundlage für alle.


