Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber, der bundesweit Haushalte anschreibt und den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) anbietet.
Das Unternehmen handelt eigenständig und nicht im Auftrag der Stadtwerke Hamm.
Nein.
Die Stadtwerke Hamm arbeiten nicht mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH zusammen.
DMG ist ein freier Anbieter und nicht zuständig für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout oder turnusmäßige Zählerwechsel in Hamm.
Nein.
Es besteht keine Pflicht, auf das Schreiben der DMG zu reagieren oder einen Termin zu buchen.
Der gesetzliche Einbau erfolgt - wenn erforderlich - über die Stadtwerke Hamm als grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Die Stadtwerke Hamm sind der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber und setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout um.
Nein.
Zählerwechsel im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Pflichtinstallation sind für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Hamm kostenlos.
Pflichteinbauten betreffen unter anderem:
- Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresstromverbrauch
- Betreiber von Photovoltaikanlagen über 7 kW
- Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW Anschlussleistung
Diese Einbauten werden schrittweise durch die Stadtwerke Hamm umgesetzt.
Der Hinweis auf eine "kostenlose Installation" ist ein Geschäftsangebot der DMG.
Wichtig:
Auch bei den Stadtwerken Hamm ist der gesetzliche Einbau kostenlos, ohne dass ein Anbieterwechsel erforderlich ist.
Ja, das ist möglich.
Die Stadtwerke Hamm sind gesetzlich an Preisobergrenzen nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gebunden.
Wettbewerbliche Anbieter wie DMG unterliegen diesen Obergrenzen nicht und können höhere Preise verlangen.
Nein.
Der im Schreiben genannte Betrag bezieht sich auf Paragraf 14a EnWG und gilt nur unter klaren Voraussetzungen:
- intelligentes Messsystem und
- vorhandene Wärmepumpe oder Wallbox
- ordnungsgemäße Meldung beim Netzbetreiber durch den Elektroinstallateur
Allein der Einbau eines Smart Meters reicht nicht aus.
Bei sogenannten All inklusive Tarifen kann die Reduzierung zwar ausgewiesen werden, sie wirkt sich jedoch finanziell nicht aus.
In diesen Fällen ist ein Tarifwechsel notwendig, um von Paragraf 14a EnWG zu profitieren.
Ja, selbstverständlich.
Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
Die Stadtwerke Hamm empfehlen, solche Angebote vorab sorgfältig zu prüfen.