abrechnungsSERVICE: Infos für Mieter

Sie ziehen in eine Wohnung ein, in der der abrechnungsSERVICE der Stadtwerke Hamm genutzt wird? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schritte zum Start erforderlich sind, wie die Abrechnung grundsätzlich abläuft und an wen Sie sich bei Änderungen oder Fragen wenden können.

Sie sind Eigentümer? 

Infos für Eigentümer 

Informationen und Vertragsunterlagen erhalten

Der Gebäudeeigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung informiert Sie darüber, dass der abrechnungsSERVICE in Ihrer Wohnung genutzt wird. Sie erhalten von dort den für Ihre Wohneinheit vorgesehenen Wohnungsnutzer-Vertrag.

Vertrag ausfüllen und unterschreiben

Füllen Sie den Wohnungsnutzer-Vertrag vollständig aus und senden Sie diese per E-Mail an serviceteam@stadtwerke-hamm.de oder per Post an Stadtwerke Hamm GmbH, Südring 1, 59065 Hamm.

Abschläge und Abrechnung

Nach Abschluss des Vertrags erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben und Ihren individuellen Abschlagsplan mit Infos ab welchem konkreten Zeitpunkt die Abschläge erhoben werden, wann diese fällig sind und wie sie gezahlt werden.

Der abrechnungsSERVICE erstellt für Ihre Wohnung die jährliche Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Je nach Vereinbarung können auch Kalt- und Abwasserkosten sowie weitere mit dem Betrieb der Heizungsanlage zusammenhängende Kosten berücksichtigt werden. Eine vollständige Betriebskostenabrechnung, bspw. über Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder Müllgebühren, ist nicht Bestandteil des abrechnungsSERVICE. Diese erhalten Sie weiterhin separat vom Gebäudeeigentümer oder Ihrer Hausverwaltung.

Verbrauchserfassung in Ihrer Wohnung

Die Verbrauchswerte werden über die in der Wohnung oder im Gebäude installierten Mess- und Erfassungsgeräte ermittelt. Dazu können elektronische Heizkostenverteiler an den Heizkörpern, Wärmemengenzähler sowie Wasserzähler gehören.

Bei funkfähigen Geräten ist für die reguläre Ablesung grundsätzlich kein Betreten der Wohnung erforderlich. Die Verbrauchsdaten können außerhalb der Wohnung oder über im Gebäude installierte Funktechnik erfasst werden. Ab dem 01.01.2027 ist der Einsatz von Funkmessgeräten, auch im Bestand, gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn sich Ihre Daten ändern

Änderungen, die sich auf die Abrechnung auswirken können, müssen dem Eigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Die Stadtwerke Hamm führen die Abrechnung im Auftrag des Eigentümers durch und können abrechnungsrelevante Angaben deshalb grundsätzlich nur von diesem übernehmen. Das betrifft insbesondere:

  • Änderungen der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen
  • Zweifel an der Funktion eines Messgeräts
  • Bauliche Veränderungen an der Wohnung oder Heizungsanlage

Bei fernauslesbaren Messgeräten können Verbrauchsdaten für eine unterjährige Verbrauchsinformation, kurz UVI, bereitgestellt werden. Die UVI dient der laufenden Information über den Verbrauch und ersetzt nicht die jährliche Heizkostenabrechnung. Sie wird über ein Online-Portal des Messdienstleisters zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu Ihrer persönlichen Mieter-Ansicht im Portal werden Ihnen vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt.

Hier geht’s zum Online-Portal der VIVAWEST: 
https://mieter.uvi-portal.de/login

Hier geht’s zum Online-Portal von TECHEM:
https://www.techem.com/de/de/immobilienservices/das-kundenportal

 

Die jährliche Abrechnung basiert auf den Verbrauchsdaten der Wohnung sowie den vom Eigentümer eingereichten und für die Abrechnung berücksichtigten Kosten. Die Stadtwerke Hamm erstellen daraus die wohnungsbezogene Abrechnung. Der Abrechnungszeitraum läuft regulär vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres.

Wenn Verbrauchswerte nicht ermittelt werden konnten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Schätzung erforderlich sein. Dies ist gemäß Heizkostenverordnung zulässig. Die möglichen Gründe und Berechnungsverfahren werden in den FAQ erläutert.

Die CO2-Kosten und die Aufteilung zwischen Mieter und Eigentümer werden ebenfalls in der Jahresabrechnung ausgewiesen. Für die Erstattung des Eigentümer-Anteils wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vermieter. Der Ausgleich erfolgt im Innenverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer und wird nicht über die Stadtwerke Hamm abgewickelt.

Die verbauten Verbrauchserfassungsgeräte arbeiten erfahrungsgemäß extrem zuverlässig. Echte Defekte sind äußerst selten. Wenn Sie dennoch vermuten, dass ein Messgerät nicht ordnungsgemäß funktioniert, wenden Sie sich an den Gebäudeeigentümer bzw. Ihre Hausverwaltung. Der Vertrag über Kauf oder Miete der Messgeräte besteht zwischen dem Eigentümer und dem Messdienstleister. Deshalb muss der Eigentümer eine technische Prüfung beauftragen.

Kann ein Verbrauch aufgrund eines Gerätefehlers oder fehlender Messwerte nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden, wird für die Abrechnung ein nach der Heizkostenverordnung anerkanntes Verfahren angewendet. Bei einer fehlenden Funkverbindung kann eine manuelle Ablesung vor Ort erfolgen.

Eigentümer oder Hausverwaltung

Wenden Sie sich zuerst an den Eigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung bei:

  • Bereitstellung des Wohnungsnutzer-Vertrags
  • Änderung der Personenzahl
  • Zugang zur unterjährigen Verbrauchsinformation
  • Verdacht auf ein defektes Messgerät
  • Fragen zum Ausgleich des Vermieteranteils an den CO2-Kosten

Diese Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag des Eigentümers, seiner Verantwortung für abrechnungsrelevante Daten und seinem Vertragsverhältnis mit dem Messdienstleister.

Serviceteam der Stadtwerke Hamm

Die Stadtwerke Hamm:

  • erstellen die Abschlagspläne,
  • führen die vereinbarte Abrechnung durch,
  • erstellen die Jahresverbrauchsabrechnung,
  • rechnen auf Grundlage der vom Eigentümer und Messdienstleister bereitgestellten Angaben und Verbrauchsdaten ab
  • stehen für Fragen zum Vertragsverhältnis und Rechnungserläuterungen zur Verfügung

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQ für Mieter.