Der abrechnungsSERVICE erstellt für Ihre Wohnung die jährliche Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Je nach Vereinbarung können auch Kalt- und Abwasserkosten sowie weitere mit dem Betrieb der Heizungsanlage zusammenhängende Kosten berücksichtigt werden. Eine vollständige Betriebskostenabrechnung, bspw. über Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder Müllgebühren, ist nicht Bestandteil des abrechnungsSERVICE. Diese erhalten Sie weiterhin separat vom Gebäudeeigentümer oder Ihrer Hausverwaltung.
Verbrauchserfassung in Ihrer Wohnung
Die Verbrauchswerte werden über die in der Wohnung oder im Gebäude installierten Mess- und Erfassungsgeräte ermittelt. Dazu können elektronische Heizkostenverteiler an den Heizkörpern, Wärmemengenzähler sowie Wasserzähler gehören.
Bei funkfähigen Geräten ist für die reguläre Ablesung grundsätzlich kein Betreten der Wohnung erforderlich. Die Verbrauchsdaten können außerhalb der Wohnung oder über im Gebäude installierte Funktechnik erfasst werden. Ab dem 01.01.2027 ist der Einsatz von Funkmessgeräten, auch im Bestand, gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn sich Ihre Daten ändern
Änderungen, die sich auf die Abrechnung auswirken können, müssen dem Eigentümer beziehungsweise der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Die Stadtwerke Hamm führen die Abrechnung im Auftrag des Eigentümers durch und können abrechnungsrelevante Angaben deshalb grundsätzlich nur von diesem übernehmen. Das betrifft insbesondere:
- Änderungen der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen
- Zweifel an der Funktion eines Messgeräts
- Bauliche Veränderungen an der Wohnung oder Heizungsanlage