abrechnungsSERVICE: Infos für Eigentümer

  • komfortabler Service für Sie und Ihre Mieter
    Individuelle Abschlagspläne und direkte Abrechnung mit den Wohnungsnutzern
  • spürbare Entlastung für Sie
    Überlassen Sie uns die Abschlagsplanung und die jährliche Verbrauchsabrechnung
  • persönlich und kostenlos beraten
    Unsere Experten beraten Sie vor Ort und erarbeiten das passende Messkonzept
  • sicher und rechtskonform
    Heiz- und Wasserkostenabrechnung gemäß der geltenden Heizkostenverordnung

Mit dem abrechnungsSERVICE reduzieren Sie Ihren laufenden Abrechnungsaufwand und schaffen einen klar geregelten Prozess für sich und Ihre Mieter.

  • Zeit und Aufwand sparen: Wir erstellen die individuellen Abschlagspläne und jährlichen Verbrauchsabrechnungen.
  • Nach gesetzlichen Vorgaben abrechnen: Die Heiz- und Wasserkostenabrechnung erfolgt gemäß der geltenden Heizkostenverordnung.
  • Direkt mit den Mietern abrechnen: Die Stadtwerke Hamm übernehmen die vereinbarte Abrechnung gegenüber den teilnehmenden Wohnungsnutzern.
  • Persönlich begleitet werden: Sie erhalten eine kostenlose Vor-Ort-Beratung und ein auf Ihr Mietobjekt abgestimmtes Messkonzept.
  • Verbrauch und Kosten im Blick behalten: Sie erhalten jährlich eine Informationsrechnung über den Gesamtverbrauch und die weiterberechneten Kosten Ihrer Liegenschaft.

Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit mindestens zwei Wohneinheiten und das Gebäude wird zentral mit Erdgas oder Wärme der Stadtwerke Hamm beheizt? Oder eine zentral betriebene Wärmepumpe, die von den Stadtwerken Hamm mit Strom versorgt wird?

Dann können Sie den abrechnungsSERVICE nutzen!

Schritt 1 | Kontaktaufnahme und Beratung

Als Eigentümer bzw. Vermieter nehmen Sie Kontakt zu unserem Kundenmanager auf. Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Ortstermin zur Festlegung des Messkonzeptes durch unseren Experten.

Schritt 2 | Angebote und Vertragsabschluss

Anhand des Messkonzeptes erhalten Sie zwei Dokumente. Zum einen eine individuelle Preisübersicht über den abrechnungsSERVICE selbst, als Dienstleistung der Stadtwerke Hamm. Zum anderen ein Angebot unseres Messdienstleisters über die Miete bzw. den Kauf der notwendigen Messgeräte.

Nachdem Sie den Vertrag mit dem Messdienstleister zur Geräteausstattung abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns den Eigentümer-Rahmenvertrag sowie einen Wohnungsnutzervertrag je Wohneinheit.

Schritt 3 | Beginn abrechnungsSERVICE

Nachdem Sie uns alle Dokumente unterschrieben und gesammelt zurückgesendet haben, erstellen wir die Abschlagspläne für Ihre Mieter und übernehmen die Abrechnung für Sie.

Beratung und Messkonzept

Zu Beginn beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Mietobjekt. Bei einem Ortstermin wird durch unseren Experten das erforderliche Messkonzept festgelegt. Auf dieser Grundlage erhalten Sie die Informationen und Angebote für die benötigte Geräteausstattung und den abrechnungsSERVICE.

Verbrauchserfassung

Die Verbrauchserfassung erfolgt über die im Gebäude beziehungsweise in den Wohnungen installierten Mess- und Erfassungsgeräte. Die erforderlichen Geräte werden entsprechend dem abgestimmten Messkonzept durch einen Messdienstleister bereitgestellt. Eigentümer schließen hierzu einen gesonderten Kauf- oder Mietvertrag mit dem Messdienstleister ab.

Abschlagspläne und Abrechnung

Nach dem vollständigen Vertragsabschluss erstellen die Stadtwerke Hamm die individuellen Abschlagspläne und übernehmen die vereinbarte Abrechnung gegenüber den teilnehmenden Wohnungsnutzern.

Jährliche Verbrauchsabrechnung

Auf Grundlage der übermittelten Verbrauchswerte sowie der von Ihnen eingereichten, berücksichtigungsfähigen Kosten erstellen die Stadtwerke Hamm die wohnungsbezogenen Jahresverbrauchsabrechnungen. Der Abrechnungszeitraum erstreckt dabei sich regulär vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres.

Der abrechnungsSERVICE erstellt die Heiz- und Wasserkostenabrechnung gemäß der geltenden Heizkostenverordnung. Dabei werden die Energie- beziehungsweise Brennstoffkosten der zentralen Heizungsanlage oder Wärmepumpe berücksichtigt.

Zusätzlich können die mit dem Betrieb der Anlage verbundenen umlagefähigen Kosten abgerechnet werden - zum Beispiel für Betriebsstrom, Heizungswartung, Schornsteinfeger beziehungsweise Immissionsmessung, Verbrauchserfassungsgeräte und die Erstellung der Abrechnung.

Je nach Vereinbarung können außerdem Kalt- und Abwasserkosten in die Abrechnung aufgenommen werden.

Kein Bestandteil des abrechnungsSERVICE ist die vollständige Abrechnung sämtlicher Betriebskosten. Insbesondere Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Müllgebühren müssen weiterhin durch den Eigentümer oder die Hausverwaltung abgerechnet werden.

Der abrechnungsSERVICE basiert auf dem Zusammenspiel von Eigentümer, Stadtwerken Hamm, Messdienstleister und Wohnungsnutzern. Zur Verdeutlichung hier eine Übersicht:

Eigentümer oder Hausverwaltung

Als Eigentümer schließen Sie den Rahmenvertrag über den abrechnungsSERVICE ab. Sie stellen den Stadtwerken Hamm die für die Abrechnung erforderlichen Objekt-, Nutzer- und Kostendaten zur Verfügung und informieren uns über abrechnungsrelevante Änderungen. Außerdem schließen Sie den Kauf- oder Mietvertrag über die Messgeräte direkt mit dem Messdienstleister ab.

Stadtwerke Hamm

Die Stadtwerke Hamm beraten Sie zum abrechnungsSERVICE, stellen die Vertragsunterlagen bereit, erstellen die individuellen Abschlagspläne und führen die vereinbarte Abrechnung gegenüber den teilnehmenden Wohnungsnutzern durch.

Messdienstleister

Der Messdienstleister erstellt auf Basis des Messkonzeptes das Angebot für die erforderlichen Messgeräte. Mit ihm schließen Sie den Kauf- oder Mietvertrag über die Geräteausstattung ab. Das Vertragsverhältnis über die Geräte besteht unmittelbar zwischen Ihnen und dem Messdienstleister.

Wohnungsnutzer

Für jede teilnehmende Wohneinheit wird ein eigener Wohnungsnutzer-Vertrag benötigt. Die Nutzer erhalten durch die Stadtwerke Hamm individuelle Abschlagspläne und eine wohnungsbezogene Jahresverbrauchsabrechnung.

Auch nach dem Start bleiben Sie als Eigentümer oder Hausverwalter eine wichtige Schnittstelle zwischen Mietern, Messdienstleister und den Stadtwerken Hamm. Bitte teilen Sie uns alle Änderungen mit, die sich auf die Verteilungsrechnung auswirken können.

Dazu gehören insbesondere:

  • Änderungen bei der Anzahl der Bewohner einer Wohneinheit
  • Baumaßnahmen und Änderungen der Wohn- oder Abrechnungsflächen
  • die Trennung einzelner Wohnungen von der Zentralheizung
  • die Aufnahme zusätzlicher Wohnungen in die zentrale Versorgung
  • Einzüge, Auszüge und Mieterwechsel

Für die Jahresabrechnung (Stichtag 30.06.) benötigen die Stadtwerke Hamm von Ihnen alle Kosten, die im jeweiligen Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden sollen. Hierzu werden Sie von uns rechtzeitig, Anfang Juni, schriftlich kontaktiert und zur Einreichung der weiterberechnungsfähigen Rechnungen aufgefordert.

Die Angaben und Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bis zum 30.06. an hnk-abrechnungsservice@stadtwerke-hamm.de eingereicht werden, damit sie in der Abrechnung berücksichtigt werden können.

Im August erhalten Sie als Eigentümer eine Informationsrechnung. Diese informiert über den Gesamtverbrauch und die weiterberechneten Kosten der Liegenschaft. Sie dient ausschließlich Ihrer Information und stellt keine Zahlungsaufforderung dar.

Kontakt

Mario Schewtschik 

E-Mail: abrechnungsservice@stadtwerke-hamm.de

Buchstaben aus Holz die das Wort ,,FAQ" ergeben

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQ für Eigentümer.