Ersatzversorgung Strom

  • sichere Energieversorgung
    inkl. TOP-Serviceleistungen
  • geprüfte Qualität
    seit 2008 jährlich TOP-Lokalversorger

Die Ersatzversorgung erfolgt gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu nachfolgenden Allgemeinen Preisen. Für Haushaltskund:innen gelten ergänzend die Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), in ihrer jeweils geltenden Fassung, einschließlich der jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Hamm GmbH. Bei der Ersatzversorgung erfolgt der Strombezug für maximal 3 Monate, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Preise der Ersatzversorgung zum Download

Preisstand 01.04.2024

 

01.04.2023 - 31.10.2023 Download
01.11.2023 - 30.11.2023 Download
01.12.2023 - 31.12.2023 Download
01.01.2024 - 31.03.2024 Download
Information zur Grund- und Ersatzversorgung Download
Ergänzende Bedingungen Download
Datenschutzhinweise Download
Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (Veröffentlichung der staatlich veranlassten Preisbestandteile) Link