Fahrscheinprüfung
Sie können das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) persönlich in der Insel vor dem Hauptbahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz bezahlen.
Alternativ ist eine Überweisung auf eines der folgenden Konten möglich:
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Sparkasse: DE27 4105 0095 0000 0023 03
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Volksbank: DE98 4416 0014 6460 8517 00
Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt Ihre EBE-Nummer an, da eine Zuordnung Ihrer Zahlung sonst nicht möglich ist.
Wenn Sie den offenen Betrag nicht fristgerecht begleichen, erhalten Sie zunächst eine Mahnung inklusive einer zusätzlichen Mahngebühr in Höhe von 2,00 €.
Sollte auch nach der Mahnung kein Zahlungseingang erfolgen, wird der Vorgang an ein Inkassounternehmen übergeben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die weitere Bearbeitung ausschließlich durch das Inkassounternehmen. Der Verkehrsbetrieb hat dann keinen Einfluss mehr auf das Verfahren.
Sollten Sie Ihren EBE-Bescheid verloren haben, können Sie unter Angabe Ihres Namens, des Kontrolldatums sowie der ungefähren Uhrzeit eine E-Mail an fahrscheinkontrolle@stadtwerke-hamm.de senden. Sie erhalten dort Auskunft zu Ihrem Vorgang.
Alternativ unterstützt Sie auch die Insel vor dem Hauptbahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz bei der Klärung Ihres Anliegens.
Sie können unter fahrscheinkontrolle@stadtwerke-hamm.de Einspruch erheben.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reduzierung oder ein Erlass möglich.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen, personalisierten Tickets waren, dieses jedoch nicht mitgeführt haben oder sich nicht ausweisen konnten, wird zunächst ein EBE ausgestellt. Sie haben dann die Möglichkeit, das gültige Ticket sowie einen Lichtbildausweis innerhalb von 14 Tagen in der Insel vor dem Hauptbahnhof am Willy-Brandt-Platz vorzulegen. In diesem Fall wird der Betrag gemäß den Beförderungsbedingungen auf 7,00 € reduziert.
Wird ein persönliches Zeitticket hingegen erst nach der Kontrolle bestellt oder erworben, hat dies keinen Einfluss auf den EBE-Vorgang. Eine Reduzierung auf 7,00 € ist dann nicht möglich.
Eine vollständige Stornierung ist möglich, wenn bei der Kontrolle im Bus alle erforderlichen Nachweise korrekt vorgelegt wurden, das Ticket jedoch aufgrund eines internen technischen Fehlers als ungültig angezeigt wurde. In diesem Fall kann das zunächst ausgestellte EBE nachträglich in der Insel vor dem Hauptbahnhof oder per E-Mail an fahrscheinkontrolle@stadtwerke-hamm.de überprüft und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – storniert werden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen, personalisierten Tickets waren, dieses jedoch nicht mitgeführt haben oder sich nicht ausweisen konnten, wird zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) ausgestellt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr gültige Ticket sowie einen Lichtbildausweis innerhalb von 14 Tagen in der Insel vor dem Hauptbahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz vorzulegen. In diesem Fall wird der Betrag gemäß den Beförderungsbedingungen auf 7,00 € reduziert.
Kann bei der Kontrolle kein gültiges Handyticket vorgezeigt werden, stellt das Prüfpersonal zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) aus.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, das gültige Ticket sowie einen Lichtbildausweis innerhalb von 14 Tagen in der Insel vor dem Hauptbahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz vorzulegen. In diesem Fall wird der Betrag gemäß den Beförderungsbedingungen auf 7,00 € reduziert.
Können Sie sich bei der Kontrolle nicht ausweisen, wird durch das Prüfpersonal zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) ausgestellt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr gültiges Ticket sowie einen Lichtbildausweis innerhalb von 14 Tagen in der Insel vor dem Hauptbahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz vorzulegen. In diesem Fall wird der Betrag gemäß den Beförderungsbedingungen auf 7,00 € reduziert.
Auch für Minderjährige wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) ausgestellt.
Zusätzlich werden die Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben über den Vorgang informiert.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Stadt Hamm haben Anspruch auf ein kostenloses Schüler-Busticket.
Das Ticket wird jedoch nicht automatisch ausgestellt, sondern muss vorab beantragt werden. Es ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (z. B. Schülerausweis oder Personalausweis) gültig und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
Auch wenn das Ticket kostenfrei ist, gilt: Die Fahrt ohne gültiges Ticket ist nicht zulässig. Kann kein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben.
Mehrere erhöhte Beförderungsentgelte (EBE) sind für sich genommen zunächst nicht strafbar.
Bei wiederholten Verstößen behält sich der Verkehrsbetrieb jedoch vor, Strafanzeige zu stellen. In diesem Fall kann ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet werden.
Ja, ein Betrag von bis zu 60,00 € kann direkt beim Prüfpersonal im Bus in bar beglichen werden.
Die Zahlung wird auf dem Kontrollbeleg vermerkt. Diesen erhalten Sie als Quittung und Zahlungsnachweis.
Allgemeines
Eine Fahrplanauskunft erhalten Sie über unsere Website (Fahrplanauskunft EFA) oder in unserer MoFahr-App, wo Sie auch direkt ein Ticket erwerben können.
Wenn Sie im Bus etwas verloren haben oder vielleicht einen Gegenstand gefunden haben, dann lassen Sie uns dies bitte wissen. Im zentralen Fundbüro der Stadt Hamm werden in den Bussen des Verkehrsbetriebs gefundene Gegenstände gesammelt. Aufgrund des Transfers der Fundsachen, kann es ein paar Tage dauern, bis diese im Fundbüro der Stadt Hamm sind.
Gefundene Gegenstände nehmen wir gern auch in der „insel“ entgegen und leiten diese dann an das Fundbüro der Stadt Hamm weiter.
Sie können auch im Online-Fundportal der Stadt Hamm direkt nachschauen, ob der verlorene Gegenstand abgegeben wurde.
Online-Fundportal:
https://www.e-fund.eu/auskunft.php?stpid=05915000
Fundbüro:
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
Kontakt:
Tel.: 02381 17 9229
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
Sollten Sie nur Ihr gültiges und personalisierte Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle vergessen haben, so können Sie es innerhalb von 14 Tagen im KundenCenter "insel" am Hauptbahnhof vorzeigen und die Forderung reduziert sich auf 7,-€, welche auch direkt vor Ort bezahlt werden kann.
Alternativ muss die Forderung von 60,-€ innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, dies kann auch in der "insel" beglichen werden.
Aktuell sind alle Dauerparkplätze vergeben und wir können anbieten Sie auf eine Warteliste zu setzen. Bitte schreiben Sie uns hierzu eine Mail an verkehrsbetrieb@stadtwerke-hamm.de mit Ihrem Name, Ihren Kontaktdaten und für welches Parkhaus Sie sich interessieren. Wir setzen uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung.
Wir danken Ihnen auch für kritische Äußerungen und versuchen dadurch immer besser zu werden. Richten Sie Ihr Anliegen bitte an beschwerde@stadtwerke-hamm.de oder nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Haustiere werden kostenfrei in unseren Bussen befördert. Wir bitten um eine entsprechende Sicherung der Tiere während der Fahrt.
Wenn Sie sich für den Öffentlichen Personennahverkehr in Hamm interessieren finden Sie hier die aktuellen Fahrpreise und hier eine Übersicht unserer Angebote für Stammgäste. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Westfalentarifs unter https://www.westfalentarif.de/tickets-abonnements.
Ihr Gepäck wird durch uns kostenfrei befördert.
Der elektronische Tarif oder eezy Westfalen ist ein luftlinienbasierter Tarif mit einem Grund- und Arbeitpreis je Kilometer. Der Tarif ist über unsere MoFahr-App erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://eezy.westfalentarif.de.
Regelung zu E-Scootern
Voraussetzungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Elektromobils und Elektro-Rollstühle sowie für den Linienbus:
- Nutzer:innen müssen selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können.
- Nutzer:innen muss den Nachweis der personenbezogenen Voraussetzungen als auch der Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters erforderlichen Unterlagen mitführen und auf Aufforderung des Fahrpersonals zur Prüfung vorzeigen.
- Folgendes Piktogramm (siehe Foto 1) muss an dem E-Scooter gut ersichtlich angebracht
- An der Front des Linienbusses (Siehe Foto 2) muss das unten aufgeführte Piktogramm angebracht sein, dies Berechtigt den Personenkreis mit Elektromobilen und Elektro-Rollstühle zu befördern
- Nur in Kombination beider Piktogramme, berechtigt die Beförderung in den Linienbussen.
| Piktogramm am E-Scooter: | Piktogramm am Linienbus: |
Regelung zu Krippen-/ und Bollerwagen:
Am 23.Oktober 2023 haben wir geregelt, dass Kripp- und Bollerwagen gänzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind. Die Entscheidung beruht auf den damaligen Erkenntnissen durch Fahrversuchen der VAG Nürnberg.
Um jedoch gerade Kindergartengruppen oder Eltern mit Kindern zu ermöglichen, das ÖPNV-Angebot mit unseren Bussen zu nutzen, wird ab 02. Januar 2026, die Angelegenheit neu gegelt:
- Bollerwagen welche klappbar sind, sind zusammengeklappt zu befördern (siehe Foto 1)
- Krippen- und Bollerwagen, welche nicht klappbar sind, werden nicht befördert (siehe Foto 2)
| Foto 1 | Foto 2 |
Regelungen zu Rollstühlen, Kinderwagen, Fahrrädern:
Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder gelten nach den Beförderungsbedingungen als sogenannte „Sache“ und sind grundsätzlich zu befördern.
Folgende Rangordnung ist hierbei zu berücksichtigen:
- Rollstühle
- Kinderwagen
- In einigen Bussen ist der Mehrzweckbereich größer, somit sind max. 1 Rollstuhl und Kinderwagen möglich
- Fahrräder
- Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten dies zulassen. Rollstühle und Kinderwagen sind vorrangig vor dem Fahrrad zu befördern.
- Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck und können immer, nach Platzbedarf, befördert werden.
- (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Allgemeine Bestimmungen
Der Fahrgast ist verpflichtet, seinen E-Scooter, seinen Rollstuhl, seinen Kinderwagen oder sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt, und ist für die Beaufsichtigung verantwortlich.
Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es zu keiner Beschädigung des Fahrzeugs kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
Auch wenn es viele Regeln gibt, die im Alltag manchmal kompliziert erscheinen, sorgen sie letztlich dafür, dass der ÖPNV sicher und zuverlässig bleibt. Sie schützen sowohl die Mitarbeitenden als auch die Fahrgäste und schaffen eine faire Grundlage für alle.
Aktuelles Verkehr
- 05.03.2026
Wasserrohrbruch nördlich des Allee-Centers
- 05.09.2025
Die ersten Wasserstoffbusse für Hamm
- 22.08.2025
Haltestelle Westentor / Stadtwerke


