energieAUSWEIS

für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Entscheidungshilfe
    um dauerhaft Energie- und Heizkosten zu sparen
  • persönlich für Sie da
    professionelle Vor-Ort-Beratung inklusive
  • Transparenz im Immobilienmarkt
    objektiver Vergleich zu anderen Immobilien

Nutzen Sie den energieAUSWEIS als wichtige Entscheidungsgrundlage, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben und verschaffen Sie sich so eine objektive Auskunft über die energetische Qualität des Objektes.

Wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen, können Sie die Energieeffizienz mithilfe des energieAUSWEIS gezielt verbessern!

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Es gibt zwei Arten von energieAUSWEISEN. Welcher der richtige für Ihr Gebäude ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

Verbrauchsorientierter energieAUSWEIS
Dieser kann sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erstellt werden. Für beide gilt: Wir benötigen die Energieverbräuche der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre.
Zusätzliche Voraussetzungen für reine Wohngebäude:

  •  mehr als 4 Wohneinheiten (WE)
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977
  • erfüllt 1. Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977

Bedarfsorientierter energieAUSWEIS
Dieser ist erforderlich, wenn keine Energieverbräuche der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre vorliegen oder ein langer Leerstand existiert. Zudem ist der bedarfsorientierte energieAUSWEIS Pflicht für alle nicht modernisierten Wohngebäude mit bis zu 4 WE und einem Baujahr bis 1978. Auch für die Beantragung von Fördermitteln wird der bedarfsorientierte energieAUSWEIS zugrunde gelegt.

Enthaltene Informationen:

  • energetische Qualität der Gebäudehülle
  • Primär- und Endenergiebedarf des Gebäudes
  • Stand der Anlagentechnik
  • Empfehlung für Modernisierungsmaßnahmen

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  Verbrauchsorientiert Bedarfsorientiert
Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen X (Wahlfreiheit!) X (Wahlfreiheit!)
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und bei Nicht-Erfüllung der Anforderung der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977   X
Nichtwohngebäude X (Wahlfreiheit!) X (Wahlfreiheit!)

 

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Verbrauchsorientierter energieAUSWEIS
Wohngebäude 79,00 € je Objekt                   
Nichtwohngebäude 120,00 € je Objekt
Gemischt genutztes Gebäude
(zwei Energieausweise erforderlich -
einer für den gewerblichen genutzten Teil und einer für die Wohnflächen)
120,00 je Energieausweis
zzgl. Grundbetrag für die Datenerhebung bei
dezentral versorgten Gebäuden ab 3 Wohn-/ Gewerbeeinheiten
25,00 € je Objekt
Bedarfsorientierter energieAUSWEIS
Ein- bis Fünffamilienhaus 325,00 € je Objekt
zzgl. für jede weitere WE ab 5 WE 64,00 € je WE
Nichwohngebäude bis 800 m2 550,00 € je Objekt
zzgl. Grundbetrag für Mehraufwand ab 800 m2 650,00 € je WE
Ermittlung Verbrauchsdaten
Es können nur für die von uns gelieferten Energien Strom, Erdgas und Fernwärme ermittelt und bestellt werden. Je Objekt für die letzten 3 Abrechnungsjahre:
Grundbetrag für die Datenerhebung 59,50 € je WE          

Alle Preise inkl. 19 % USt.

Die Abrechnung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblichen Mehrwertsteuersatz.

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