Im Dezember letzten Jahres hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucher:innen sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.
Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher:innen nichts tun. Es muss kein Antrag gestellt werden. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Stadtwerke auf vergangenheitsbasierte Prognosen.
Weitere Informationen zu den Preisbremsen