Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Hamm GmbH für die Nutzung der App „HAMmobil“ und des eezy.NRW-Tarifs
Stand: 02.06.2026
Stand: 02.06.2026
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung digitaler Fahrtberechtigungen über die App "HAMmobil" der Stadtwerke Hamm GmbH (im Folgenden: "Verkehrsunternehmen"). Sie ergänzen die Tarifbestimmungen des eezy.NRW-Tarifs sowie die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW in der jeweils aktuellen Fassung.
1.2. Das Verkehrsunternehmen bietet einen Service an, welcher es den Nutzerinnen und Nutzern (im Folgenden: "Nutzer") ermöglicht, digitale Fahrtberechtigungen gemäß den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen über ein mobiles Endgerät zu nutzen.
1.3. Das Verkehrsunternehmen bedient sich zur Bereitstellung und Abwicklung der digitalen Fahrtberechtigungen externer IT-Dienstleister, insbesondere der mentz GmbH, Griesstraße 15, 80339 München. Hierfür werden die zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an den genannten Dienstleister übermittelt. Ausführliche Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
1.4. Der Einzug der Entgeltforderung für die abgerechneten Fahrten erfolgt durch das Finanzunternehmen LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (im Folgenden: "LogPay"), an welches sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich des Anspruchs auf Erstattung etwaiger Gebühren von dem Verkehrsunternehmen verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
1.5. Für die Nutzung des eezy.NRW-Tarifs gelten ergänzend die in Ziffer 10 aufgestellten Regelungen.
2.1. Um die elektronischen Zahlungsdienste nutzen zu können, ist eine Registrierung durch die Nutzerinnen und Nutzer (im Folgenden: "Nutzer") bei der Stadtwerke Hamm GmbH erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die App "HAMmobil". Hierfür sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
a) Name und Vorname
b) E-Mail-Adresse
c) Geburtsdatum
d) Geschlecht
e) Gewünschtes Bezahlverfahren
f) Adresse (bei Auswahl eines Bezahlverfahrens)
g) Bankverbindung mit IBAN (bei SEPA-Lastschriftverfahren)
h) Kreditkartendaten (bei Kreditkartenzahlverfahren)
Der Nutzer bestimmt im Rahmen der Registrierung ein Nutzerkennwort für die Nutzung des persönlichen Login-Bereichs der App "HAMmobil". Im Login-Bereich der App ist es dem Nutzer möglich, ohne erneute Angabe der zuvor angegebenen Daten mobile Tickets zu erwerben.
Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen der vorgenannten Daten unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich anzugeben sowie die Zugangsdaten (insb. das Nutzerkennwort) sicher und geschützt zu verwahren, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.
Die im Rahmen der Registrierung zu erteilende Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der App "HAMmobil" (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Für den Abschluss des Nutzungsvertrags ist kein Entgelt zu entrichten.
Der Nutzungsvertrag steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters über das Zahlverfahren "Prepay" an der Nutzung der App "HAMmobil" teilnehmen. Das Verkehrsunternehmen und oder LogPay sind berechtigt, den im Rahmen des Prepay-Zahlverfahrens maximal nutzbaren Betrag zu begrenzen.
2.2 Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung oder Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste besteht nicht.
2.3 Mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt das Verkehrsunternehmen dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrages eine einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der App "HAMmobil" zur Inanspruchnahme digitaler Fahrtberechtigungen. Im Falle eines Verstoßes gegen das vorstehend gewährte Nutzungsrecht haftet der Nutzer dem Verkehrsunternehmen für den daraus resultierenden Schaden, einschließlich eines möglichen Folgeschadens bei Dritten.
3.1. Der Nutzer ist berechtigt, die Nutzung der App "HAMmobil" und die damit verbundene Nutzerregistrierung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Die Beendigung kann elektronisch über die App oder auf anderem geeignetem elektronischem Weg erfolgen. Bereits entstandene, noch nicht beglichene Forderungen (z. B. aus bereits durchgeführten Fahrten) bleiben von der Beendigung unberührt.
3.2. Das Verkehrsunternehmen ist berechtigt, den Zugang zur App "HAMmobil" und die Nutzung der damit verbundenen Dienste jederzeit ganz oder teilweise zu sperren oder zu beenden, insbesondere wenn
a) der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt,
b) der Nutzer bei der Registrierung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat,
c) Forderungen gegen den Nutzer nicht einbringbar sind oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht oder bekannt wird,
d) der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der App "HAMmobil" Rechte Dritter verletzt,
e) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der dem Verkehrsunternehmen die weitere Bereitstellung des Zugangs unzumutbar macht.
3.3. Mit Wirksamwerden der Beendigung oder Sperrung ist eine weitere Nutzung der App "HAMmobil" durch den Nutzer nicht möglich. Ein etwa vorhandenes Guthaben aus dem Prepay-Zahlverfahren wird durch LogPay nach Beendigung der Geschäftsbeziehung innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.
4.1. Der Erwerb und die Nutzung von Tickets erfolgen ausschließlich über die App "HAMmobil". Eine Ausgabe von Tickets in Papierform oder als PDF-Datei ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ist, dass der Nutzer die Fahrt über die App startet und beendet und während der Nutzung über eine in der App angezeigte digitale Fahrtberechtigung verfügt.
4.2. Mit dem Start einer Fahrt innerhalb der App gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Nutzungs und Abrechnungsverhältnisses. Der endgültige Ticketpreis wird erst mit dem Beenden der Fahrt (Check-out) ermittelt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bestimmungen des eezy.NRW-Tarifs und berechnet sich insbesondere nach der Luftlinienentfernung zwischen dem Start und dem Zielort der Fahrt.
4.3. Der Vertrag über den Erwerb des Tickets kommt zustande, sobald nach dem Check-out der gültige Fahrpreis ermittelt und dem Nutzer in der App angezeigt wird. Der so ermittelte Betrag ist unmittelbar fällig.
4.4. Der Beförderungsvertrag kommt mit den Unternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Nutzer jeweils nutzt. Das mobile Ticket gilt ausschließlich für die Dauer der tatsächlichen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Check-in und Check-out gemäß den jeweils geltenden Tarifbestimmungen des eezy.NRW-Tarifs.
4.5. Der Nutzer ist verpflichtet, die Fahrt nach Beendigung der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ordnungsgemäß über die App "HAMmobil" durch einen Check-out zu beenden. Unterlässt der Nutzer den Check-out, kann der Fahrpreis auf Grundlage der tariflichen Regelungen des eezy.NRW-Tarifs ermittelt oder nachberechnet werden.
4.6. Technische Störungen, eine fehlende Internetverbindung, ein entladener Akku oder Bedienfehler des mobilen Endgeräts entbinden den Nutzer nicht von der Pflicht zum ordnungsgemäßen Check-in und Check-out. Der Nutzer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass sein mobiles Endgerät während der gesamten Fahrt betriebsbereit ist.
4.7. Im Falle eines nicht oder verspätet erfolgten Check-outs ist LogPay berechtigt, den sich hieraus ergebenden Fahrpreis sowie etwaige Mehrkosten entsprechend den vertraglichen und tariflichen Regelungen abzurechnen.
Für die Abrechnung der über die App "HAMmobil" genutzten Fahrten im eezy.NRW-Tarif gelten ergänzend zu den vorstehenden Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen.
5.1. Der Nutzer kann für die Abrechnung der über die App "HAMmobil" genutzten Fahrten zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
a) Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
b) Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
c) Zahlung über Prepay (Vorauszahlung) durch eigenständige Überweisung
d) Zahlung über PayPal
Die Nutzung von Kreditkarten kann dabei auch über die Zahlungsdienste Apple Pay oder Google Pay erfolgen. Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers auf die Nutzung eines bestimmten Zahlverfahrens besteht nicht.
Das SEPA-Lastschriftverfahren sowie kreditkartenbasierte Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Das Zahlverfahren "Prepay" steht auch beschränkt geschäftsfähigen Personen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr zur Verfügung; hierfür ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
LogPay ist berechtigt, im Rahmen des Registrierungsprozesses und Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste eine Überprüfung der vom Nutzer angegebenen Daten sowie der Bonität durchzuführen, sofern nicht das Zahlverfahren "Prepay" gewählt wird. Die Bonitätsprüfung erfolgt durch einen Abgleich der angegebenen personenbezogenen Daten mit dem Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer zugleich sein Einverständnis mit der Einholung einer entsprechenden SCHUFA-Auskunft.
5.2. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach der Abrechnung der jeweiligen Fahrt. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die abgerechneten Fahrten und Entgelte (nachfolgend auch "Umsatzübersicht") enthält Einzelabrechnungen und ist ausschließlich elektronisch über die App "HAMmobil" vom Nutzer selbst einsehbar und abrufbar.
6.1. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) sowie eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Abrechnung von über die App "HAMmobil" genutzten Fahrten erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
6.2. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und aktuell zu halten und im persönlichen Login-Bereich der App "HAMmobil" einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und Betrag. Die Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung und wird dem Nutzer elektronisch im Zusammenhang mit der jeweiligen Abrechnung an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
6.3. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.4. Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
7.1. Die Abrechnung der über die App "HAMmobil" genutzten Fahrten kann über das Kreditkartenverfahren mit Visa, MasterCard oder American Express erfolgen. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
7.2. Im Rahmen der Registrierung bzw. erstmaligen Nutzung des Kreditkartenverfahrens werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:
a) Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
b) Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
c) Nummer der Kreditkarte
d) Ablaufdatum der Kreditkarte
e) Kartenprüfnummer (CVC-Code)
Diese Daten werden zur Abrechnung an die Systeme der LogPay Financial Services GmbH übermittelt.
7.3. Bei erstmaliger Angabe der Kreditkartendaten erfolgt eine technische Prüfung der Karte. Hierbei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt in der Regel automatisch innerhalb von zwei Wochen. Eine tatsächliche Belastung oder Verbuchung dieses Betrages erfolgt nicht.
7.4. LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Plausibilität sowie auf etwaige Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden personenbezogene Daten des Nutzers an die in der Datenschutzerklärung genannten Unternehmen weitergegeben. Sofern der Nutzer nicht Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt. Schlägt die Autorisierung fehl, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung in der App.
7.5. Der Zeitpunkt der Belastung der Kreditkarte richtet sich nach den Bedingungen des Kreditkartenvertrags des Nutzers mit seinem Kreditkartenherausgeber.
7.6. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D-Secure-Verfahren (z. B. "Verified by Visa" oder "Mastercard SecureCode") unterstützt, kommt dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch bei der Kreditkartenzahlung zur Anwendung. Unterstützt der Zahlungsdienstleister dieses Verfahren nicht, erfolgt die Zahlung ohne zusätzliche Authentifizierung.
7.7. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Abrechnung der über die App "HAMmobil" genutzten Fahrten über die Kreditkarte erfolgen kann. Veranlasst der Nutzer ungerechtfertigt ein Chargeback oder scheitert die Belastung aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist der Nutzer verpflichtet, neben dem ausstehenden Betrag auch die hierdurch entstandenen Fremdkosten des Zahlungsdienstleisters zu erstatten. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
7.8. Die aus der Nutzung der App "HAMmobil" resultierenden Entgeltforderungen werden dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro angezeigt. Eine detaillierte Übersicht der abgerechneten Fahrten und Entgelte kann der Nutzer ausschließlich elektronisch innerhalb der App "HAMmobil" einsehen.
8.1. Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung)
Durch die Nutzung des Zahlverfahrens "Prepay" mittels SEPA-Überweisung kann der Nutzer ein Guthaben bei LogPay aufladen, welches für die Begleichung künftiger Entgeltforderungen aus der Nutzung der App "HAMmobil" verwendet wird. Nach Auswahl dieses Zahlverfahrens und des aufzuladenden Betrags erhält der Nutzer eine E-Mail mit den für die SEPA-Überweisung erforderlichen Angaben (insbesondere Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck). Der Nutzer ist verpflichtet, bei der SEPA-Überweisung an LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Die Nutzung der App "HAMmobil" und die Abrechnung von Fahrten im eezy.NRW-Tarif sind nur möglich, sofern ein ausreichendes Prepay-Guthaben bei LogPay vorhanden ist.
8.2. Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung)
Über die Zahlarten giropay oder eps kann der Nutzer ein Prepay-Guthaben bei LogPay aufladen, welches für die Begleichung künftiger Entgeltforderungen aus der Nutzung der App "HAMmobil" verwendet wird. Voraussetzung für die Nutzung von giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Nutzers an dem jeweiligen Verfahren sowie die Freischaltung des OnlineBanking-Zugangs durch den Zahlungsdienstleister des Nutzers.
Eine Aufladung per giropay oder eps ist nur möglich, sofern für das Konto des Nutzers ein ausreichendes Guthaben oder ein entsprechender Verfügungsrahmen besteht.
Wählt der Nutzer dieses Verfahren, kann er einen vorgegebenen Betrag über das OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters per SEPA-Überweisung an LogPay übermitteln. Nach Eingabe seiner IBAN wird der Nutzer sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt an das OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, wo die SEPA-Überweisung freigegeben wird.
Die Aufladung des Prepay-Guthabens erfolgt nach erfolgreicher Durchführung der SEPA-Überweisung. Der Nutzer erhält im Anschluss eine Bestätigung oder Ablehnung der Transaktion. Die Nutzung der App "HAMmobil" und die Abrechnung von Fahrten sind nur bei ausreichendem Prepay-Guthaben bei LogPay möglich.
Zur Nutzung des Zahlverfahrens PayPal wählt der Nutzer PayPal als Zahlart innerhalb der App „HAMmobil“ aus. Der Nutzer wird anschließend auf die Seite von PayPal weitergeleitet, auf der er die für die Zahlung erforderlichen Daten eingibt.
Im Rahmen der erstmaligen Einrichtung schließt der Nutzer mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung (sogenanntes „Billing Agreement“) ab. Auf Grundlage dieser Vereinbarung ist LogPay berechtigt, den PayPal-Account des Nutzers mit den sich aus der Nutzung der App „HAMmobil“ ergebenden Entgeltforderungen zu belasten.
Die Abrechnung der genutzten Fahrten erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Fahrt (Check-out). Die Belastung des PayPal-Accounts kann nur erfolgen, sofern diese technisch erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält innerhalb der App eine entsprechende Bestätigung oder Ablehnung der Zahlung.
10.1. Allgemeines zur Nutzung des eezy.NRW-Tarifs
Dieser Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich für die Nutzung des elektronischen Tarifs eezy.NRW über die App "HAMmobil". Der eezy.NRW Tarif ("eezy.NRW") ist ein landesweit gültiger elektronischer Tarif im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein Westfalen, der ausschließlich appbasiert nach dem Check-in Check-out Prinzip genutzt wird. Die Abrechnung der Fahrten erfolgt auf Grundlage der Luftlinienentfernung zwischen Start und Zielort der jeweiligen Fahrt nach den jeweils gültigen tariflichen Bestimmungen.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des eezy.NRW-Tarifs in der vom Nutzer bei der Registrierung bzw. Nutzung der App "HAMmobil" anerkannten Fassung. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen sind unter https://www.eezy.nrw abrufbar.
Der auf eine Fahrt des Nutzers anzuwendende Tarif richtet sich danach, ob Fahrten ausschließlich innerhalb eines Verkehrsverbundraumes oder verbundübergreifend durchgeführt werden. Bei ausschließlich innerhalb eines Verkehrsverbundraumes durchgeführten Fahrten gelten die Regelungen des jeweiligen regionalen eezy-eTarifs. Bei verbundübergreifenden Fahrten findet der eezy.NRW-Tarif Anwendung.
Die konkrete Preisermittlung erfolgt gemäß den tariflichen Bestimmungen des eezy.NRW-Tarifs und wird dem Nutzer nach Beendigung der Fahrt (Check-out) in der App angezeigt.
Vom eezy.NRW-Tarif ausgenommen sind Taxen sowie On Demand Verkehre, sofern diese nicht ausdrücklich in den Tarifbestimmungen als nutzbar ausgewiesen sind.
Der eezy.NRW-Tarif gilt auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in zuschlagfreien Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (insbesondere RB, RE, S Bahn), soweit diese nicht im Fahrplan oder durch gesonderte Bekanntmachung von der Nutzung mit eezy.NRW ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge des Fernverkehrs (z. B. IC, EC, ICE) sind nur dann zur Nutzung mit eezy.NRW berechtigt, wenn dies ausdrücklich bekannt gegeben wird.
10.2. Vertragsschluss und Kundeninformation bei Nutzung des eezy.NRW-Tarifs
Die über die App "HAMmobil" bereitgestellten Informationen zur Nutzung des eezy.NRW-Tarifs stellen kein verbindliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer, durch den Start einer Fahrt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des eezy.NRW-Tarifs abzugeben.
Durch Betätigung der Schaltfläche "eezy Check-in" innerhalb der App "HAMmobil" erklärt der Nutzer seinen Wunsch, eine Fahrt im Rahmen des eezy.NRW-Tarifs zu beginnen. Mit dem anschließenden Start der Fahrt (Check-in) gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungs und Abrechnungsverhältnisses nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der jeweils geltenden Tarifbestimmungen des eezy.NRW-Tarifs, der Beförderungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung ab.
Während der Fahrt wird dem Nutzer in der App eine gültige Fahrtberechtigung in Form eines mobilen Tickets (z. B. mit Kontrollcode) angezeigt. Dieses stellt noch keine endgültige Abrechnung dar.
Nach Auswahl der Schaltfläche "Check-out" wird dem Nutzer die Beendigung der Fahrt angezeigt. Der Nutzer hat vor Abschluss des Check-outs die Möglichkeit, die in der App angezeigten Fahrtdaten insbesondere den Zielort zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Mit dem abschließenden Bestätigen des Check-outs wird die Fahrt beendet und die Fahrtberechtigung ungültig.
Der Vertrag über die Abrechnung der Fahrt kommt mit der Ermittlung und Anzeige des endgültigen Fahrpreises nach dem Check-out zustande. Dem Nutzer werden in der App die maßgeblichen Fahrtdaten sowie der auf Grundlage des eezy.NRW-Tarifs berechnete Endpreis angezeigt. Zusätzlich erhält der Nutzer eine elektronische Fahrteninformation an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse, die mindestens Angaben zur Start- und Endzeit, zum Start- und Zielort sowie zum abgerechneten Fahrpreis enthält. Die Abrechnung des ermittelten Fahrpreises erfolgt über das vom Nutzer in der App hinterlegte Zahlverfahren.
10.3. Berechnung des Ticketpreises bei Nutzung des eezy.NRW-Tarifs
Der für eine Fahrt anfallende Fahrpreis wird nach den Bestimmungen des eezy.NRW-Tarifs berechnet. Die Preisermittlung erfolgt entfernungsabhängig auf Grundlage der Luftlinienentfernung zwischen dem beim Check-in erfassten Startort und dem beim Check-out erfassten Zielort der Fahrt. Die Erfassung des Start- und Zielorts erfolgt unter Nutzung der Ortungsfunktion (z. B. GPS) des vom Nutzer eingesetzten mobilen Endgeräts. Die Ortung beginnt mit dem erfolgreichen Start der Fahrt (Check-in) in der App "HAMmobil" und endet mit dem ordnungsgemäßen Beenden der Fahrt durch den Nutzer (Check-out).
Die Einzelheiten der Preisberechnung, insbesondere Grundpreis, kilometergestaffelte Entgelte sowie etwaige Preisobergrenzen, ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Tarifbestimmungen des eezy.NRW-Tarifs.
Sofern der Nutzer keinen Check-out durchführt, wird die Fahrt gemäß den tariflichen und technischen Vorgaben des eezy.NRW-Tarifs automatisch beendet. Erfolgt kein manueller Check-out, kann die Fahrt nach Ablauf einer maximalen Dauer oder bei Verlassen des Geltungsbereichs des eezy.NRW-Tarifs automatisch abgerechnet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Preisermittlung fortgeführt werden.
Für die Nutzung des eezy.NRW-Tarifs ist es erforderlich, dass während der gesamten Dauer der Fahrt die Ortungsfunktion sowie die mobile Datenverbindung des verwendeten mobilen Endgeräts aktiviert sind. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass sein mobiles Endgerät während der Fahrt betriebsbereit ist. Eine fehlende technische Verfügbarkeit des mobilen Endgeräts, eine deaktivierte Ortungsfunktion oder eine unterbrochene mobile Datenverbindung liegen im Verantwortungsbereich des Nutzers. In diesen Fällen kann die Fahrtberechtigung erlöschen, was zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültige Fahrtberechtigung führen kann. Hieraus können sich weitere Forderungen der jeweils nutzenden Verkehrsunternehmen ergeben, insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts gemäß den geltenden Beförderungsbedingungen.
Der Nutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen der Nutzung der App "HAMmobil" abgefragten Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Dies gilt insbesondere für Angaben zum Start- oder Zielort der Fahrt sowie für weitere preisrelevante Angaben, die im Rahmen der Nutzung des eezy.NRW-Tarifs abgefragt werden (z. B. Mitnahme weiterer Personen oder Fahrräder, sofern angeboten). Stellt der Nutzer nachträglich fest, dass Angaben fehlerhaft oder unvollständig waren, hat er das Verkehrsunternehmen hierüber unverzüglich in Textform zu informieren, damit eine Prüfung und gegebenenfalls eine Korrektur der Abrechnung erfolgen kann. Der räumliche Geltungsbereich der Nutzung des eezy.NRW-Tarifs richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen des eezy.NRW-Tarifs. Diese sind über die App "HAMmobil" sowie unter https://www.eezy.nrw abrufbar.
10.4. Gültigkeitszeitraum und Nutzung der Fahrtberechtigung
Die Fahrtberechtigung im eezy.NRW-Tarif wird unmittelbar mit dem erfolgreichen Start des Check-ins in der App "HAMmobil" wirksam und elektronisch auf dem mobilen Endgerät des Nutzers angezeigt. Die Nutzung des eezy.NRW-Tarifs ist ausschließlich für den unmittelbaren Fahrtantritt vorgesehen. Eine Nutzung für zukünftige oder nachträgliche Fahrten ist ausgeschlossen.
Der Nutzer hat sich vor Betreten eines Verkehrsmittels und je nach örtlichen Gegebenheiten bereits vor Betreten von Bahnsteigen, Bahnanlagen oder Haltestellenbereichen zu vergewissern, dass der Check-in erfolgreich durchgeführt wurde und eine gültige Fahrtberechtigung in der App angezeigt wird. Die Fahrtberechtigung (z. B. in Form eines Barcodes) wird unmittelbar nach erfolgreichem Check-in in der App bereitgestellt und kann jederzeit während der laufenden Fahrt über die App aufgerufen werden.
Eine Fahrtberechtigung, die erst nach dem tatsächlichen Antritt der Fahrt (z. B. nach dem Einstieg in das Verkehrsmittel) aktiviert wird, gilt nicht als gültig. In diesen Fällen kann entsprechend den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
Zu Kontrollzwecken ist die Fahrtberechtigung während der gesamten Fahrt auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät des Nutzers aktiv verfügbar zu halten. Bei einer Fahrkartenkontrolle hat der Nutzer auf Aufforderung des Prüfpersonals sein mobiles Endgerät mit der angezeigten Fahrtberechtigung (z. B. Barcode) bei eingeschalteter Displaybeleuchtung vorzuzeigen.
Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft seines mobilen Endgeräts, den Schutz vor Missbrauch sowie für die ordnungsgemäße Anzeige der Fahrtberechtigung selbst verantwortlich. Kann die Fahrtberechtigung aufgrund technischer Gründe (z. B. entladener Akku, fehlende Datenverbindung) nicht vorgezeigt werden, kann dies als Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültige Fahrtberechtigung gewertet werden.
Kann der Nutzer bei einer Kontrolle keine gültige Fahrtberechtigung nachweisen, wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen gewertet. Ein erhobenes erhöhtes Beförderungsentgelt kann sich nach Maßgabe der geltenden Regelungen ermäßigen, wenn der Nutzer innerhalb der vorgesehenen Frist nachweist, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine ordnungsgemäß aktivierte Fahrtberechtigung bestand.
Die Fahrtberechtigung im eezy.NRW-Tarif ist personenbezogen und an das verwendete Nutzerkonto sowie das eingesetzte mobile Endgerät gebunden. Eine Übertragung der Fahrtberechtigung auf ein anderes mobiles Endgerät oder auf andere Personen ist nicht zulässig.
10.5. Beendigung der Fahrt und Erstattung
Eine Stornierung einer begonnenen Fahrt ist nicht möglich. Der Nutzer kann die Nutzung jedoch jederzeit durch Durchführung eines Check-outs in der App "HAMmobil" beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt auf Grundlage des eezy.NRW-Tarifs vom beim Check-in erfassten Startort bis zum beim Check-out erfassten Zielort. Erfolgt der Check-out unmittelbar am Startort, ohne dass eine tatsächliche Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs stattgefunden hat, wird keine Fahrt abgerechnet.
Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Nutzer nach Beendigung einer Fahrt fest, dass ihm aufgrund eines technischen Fehlers oder einer betriebsbedingten Störung ein unzutreffender Fahrpreis berechnet wurde, hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Fahrt gegenüber dem Kundenservice des Verkehrsunternehmens in Textform geltend zu machen.
Ergibt die Prüfung durch das Verkehrsunternehmen, dass dem Nutzer ohne eigenes Verschulden ein fehlerhafter Fahrpreis berechnet wurde, wird der Differenzbetrag zum zutreffenden Fahrpreis erstattet. Die Prüfung und Bearbeitung des Erstattungsverlangens erfolgen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. In besonders komplexen Fällen kann diese Frist auf bis zu 90 Tage verlängert werden; hierüber wird der Nutzer entsprechend informiert.
Der Nutzer hat unabhängig hiervon die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegungsplattform gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) anzurufen.
Erstattungen sind ausgeschlossen, sobald die für die Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen gelöscht wurden. Nähere Informationen hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Stellt das Verkehrsunternehmen aufgrund interner Analysen oder Prüfungen fehlerhafte Abrechnungen fest, wird es eine entsprechende Korrektur unaufgefordert vornehmen und den Nutzer hierüber informieren. Die Korrekturbuchung erfolgt über das vom Nutzer hinterlegte Zahlverfahren.
10.6. Das Verkehrsunternehmen beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung der App "HAMmobil" sowie der Nutzung des eezy.NRW-Tarifs erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Nutzer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Stadtwerke Hamm GmbH, die über die App "HAMmobil" sowie unter www.stadtwerke-hamm.de/datenschutz abrufbar und speicherbar ist.
11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzerkontos oder seiner Zugangsdaten zur App „HAMmobil“ fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Verkehrsunternehmen sowie LogPay mitzuteilen. Gleiches gilt im Falle des Verlusts, Diebstahls oder der Weitergabe des vom Nutzer verwendeten mobilen Endgeräts.
Bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung haftet der Nutzer für alle dahin entstandenen Entgeltforderungen aus der Nutzung der App „HAMmobil“. Nach Eingang der Meldung veranlasst das Verkehrsunternehmen unverzüglich die Sperrung des Nutzerkontos bzw. der Nutzung der App.
11.2 Stellt das Verkehrsunternehmen, ein beteiligter Verkehrsverbund oder ein beauftragter Dienstleister einen Missbrauch der App „HAMmobil“ oder der darüber genutzten Dienste fest, ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, die Nutzung der App und der damit verbundenen Leistungen unverzüglich ganz oder teilweise zu sperren.
Der Nutzer wird über die erfolgte Sperrung in geeigneter Weise, beispielsweise per E-Mail, informiert. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung gelten alle durchgeführten Fahrten und Abrechnungen als vom Nutzer veranlasst.
11.3 Im Falle von Zahlungsstörungen jeglicher Art, unabhängig vom gewählten Zahlverfahren, ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, den Nutzer bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen von der weiteren Nutzung der App „HAMmobil“ auszuschließen.
In diesem Fall wird der Nutzer durch LogPay über die bestehende Zahlungsstörung sowie über die erfolgte Sperrung informiert.
12.1 Die Bereitstellung der App „HAMmobil“ sowie der hierüber angebotenen Dienste richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Verkehrsunternehmens. Das Verkehrsunternehmen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die App jederzeit störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann.
Das Verkehrsunternehmen ist berechtigt, den Zugang zur App „HAMmobil“ und zu einzelnen Funktionen im Rahmen notwendiger technischer Wartungs-, Reparatur- oder Weiterentwicklungsarbeiten zeitweise zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, ohne dass es hierfür einer vorherigen Ankündigung bedarf.
12.2 Für eine fehlerhafte, verspätete oder unterbliebene Anzeige der Fahrtberechtigung in der App „HAMmobil“ übernehmen weder das Verkehrsunternehmen noch die von ihm eingesetzten Dienstleister eine Haftung, sofern die Ursache nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.
12.3 Das Verkehrsunternehmen haftet für Schäden des Nutzers nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkehrsunternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkehrsunternehmens auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung des Verkehrsunternehmens auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns zur Durchführung dieses Vertrages sowie – soweit erforderlich – auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, die Ihnen vor Abschluss der Registrierung Ihres Nutzerkontos zur Verfügung gestellt werden und die jederzeit unter https://www.stadtwerke-hamm.de/vbh-datenschutz sowie in der App abrufbar sind.
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