Ansicht vom Stadtwerke Haus in Hamm

Fremdanbieter sorgen für Verwirrung

Zählerwechsel durch Stadtwerke Hamm als grundzuständiger Messbetreiber
Gesetzlicher Rollout - kostenlos bei den Stadtwerken Hamm

 

Die Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke Hamm ist gesetzlich zum schrittweisen Rollout intelligenter Messeinrichtungen verpflichtet. Zu den Pflichteinbauten zählen unter anderem Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden, Betreiber von Photovoltaikanlagen über 7 Kilowatt Leistung sowie Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 Kilowatt Anschlussleistung.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber setzen die Stadtwerke Hamm die gesetzlichen Vorgaben um. Zählerwechsel im Rahmen der vorgesehenen Pflichtinstallation sind für die Kundinnen und Kunden kostenlos. Inzwischen agieren auch wettbewerbliche Messstellenanbieter am Markt und umwerben die Kundinnen und Kunden. Die Stadtwerke weisen darauf hin, einen solchen Anbieterwechsel in jedem Fall gut zu prüfen.

Die Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke Hamm ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber gesetzlich an Preisobergrenzen gemäß Paragraf 30 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gebunden. 
Frei am Markt tätige Messstellenbetreiber sind an diese Obergrenzen nicht gebunden und können die Preise nach eigenem Ermessen höher ansetzen.
Ein Anruf bei den Stadtwerken kann hier für Klarheit sorgen.

Des Weiteren stellt sich die Frage nach der pauschalen Gutschrift von 108 Euro jährlich (Modul 1) entsprechend Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser Paragraf regelt die sogenannte netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.
Die Netzentgeltreduzierung erfolgt nur unter klar definierten Voraussetzungen. Neben einem intelligenten Messsystem muss eine Wärmepumpe oder Wallbox vorhanden sein. Diese müssen in jedem Fall über den beauftragten Elektroinstallateur beim Netzbetreiber Stadtwerke Hamm Netz / Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH (EWV Hamm) im Rahmen der Installation der neuen oder umgebauten Kundenanlagen gemeldet werden.

Achtung! Alleine der Einbau eines Smart Meters begründet noch keinen Anspruch auf eine pauschale Netzentgeltreduktion. Unabhängig davon, wer die Messstelle / den Zähler installiert - die pauschale Reduktion der Netzentgelte bei Kunden mit sogenannten All-inklusive-Verträgen kann zwar ausgewiesen werden, eine Entgeltreduzierung ist hier jedoch nicht möglich. Dafür muss ein Tarifwechsel durchgeführt werden.

Für Verwirrung hat eine Postwurfsendung eines bundesweit tätigen Unternehmens, der DMG Deutsche Messwesen GmbH, einer Marke der metrify smart metering GmbH, gesorgt. In den Anschreiben wird der Einbau sogenannter intelligenter Messsysteme beworben - unter Verweis auf gesetzliche Vorgaben und vermeintliche Einsparpotenziale.

Die Stadtwerke Hamm weisen darauf hin, dass es keine Zusammenarbeit mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH gibt. Das Berliner Unternehmen ist ein freier wettbewerblicher Messstellenbetreiber und ist nicht für die gesetzlich verpflichtenden turnusmäßigen Zählerwechsel oder den gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollout in Hamm zuständig.

Für Rückfragen rund um Smart Meter, Zählerwechsel oder Paragraf 14a EnWG stehen die Stadtwerke Hamm im Service-Center gerne zur Verfügung:

Telefon: 02381 / 274-1234
Mail: msb@ewv-hamm-netz.de