Ansicht vom Stadtwerke Haus in Hamm

Keine Vorteile durch Smart Meter Einbau der Deutsche Messwesen, Postwurf sorgt wiederholt für Verwirrung

Zählerwechsel findet durch die Stadtwerke Hamm als grundzuständigem Messbetreiber statt
Gesetzlicher Rollout - kostenlos bei den Stadtwerken Hamm

Zum wiederholten Male verursachen Schreiben der DMG Deutsche Messwesen Verwirrung bei den Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Hamm.

In den Anschreiben wird der Einbau sogenannter intelligenter Messsysteme beworben - unter Verweis auf gesetzliche Vorgaben und vermeintliche Einsparpotenziale.

Die Stadtwerke Hamm weisen darauf hin, dass es keine Zusammenarbeit mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH gibt. Das Berliner Unternehmen ist ein freier wettbewerblicher Messstellenbetreiber und ist nicht für die gesetzlich verpflichtenden turnusmäßigen Zählerwechsel oder den gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollout in Hamm zuständig.

In den Schreiben der DMG wird der Eindruck erweckt, dass gerade ein kostengünstiger Einbau von Smart Metern durch DMG möglich sei und man schnell zugreifen müsse.

Die Stadtwerke geben Entwarnung und weisen darauf hin, dass die Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke Hamm gesetzlich zum schrittweisen Rollout intelligenter Messeinrichtungen verpflichtet ist.

Zu den Pflichteinbauten zählen unter anderem Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden, Betreiber von Photovoltaikanlagen über 7 Kilowatt Leistung sowie Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 Kilowatt Anschlussleistung.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber setzen die Stadtwerke Hamm die gesetzlichen Vorgaben um. Zählerwechsel im Rahmen der vorgesehenen Pflichtinstallation sind für die Kundinnen und Kunden kostenlos.

Andere wettbewerbliche Messstellenanbieter am Markt umwerben aktuell wieder sehr massiv die Kundinnen und Kunden. Die Stadtwerke weisen darauf hin, einen solchen Anbieterwechsel in jedem Fall gut zu prüfen.

Die Energie- und Wasserversorgung der Stadtwerke Hamm ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber gesetzlich an Preisobergrenzen gemäß Paragraf 30 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) gebunden. 
Frei am Markt tätige Messstellenbetreiber sind an diese Obergrenzen nicht gebunden und können die Preise nach eigenem Ermessen höher ansetzen.
Ein Anruf bei den Stadtwerken kann hier für Klarheit sorgen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu dem Thema finden Kundinnen und Kunden auf der Homepage der Energie- und Wasserversorgung.

Auch persönlich stehen die Stadtwerke Hamm für Rückfragen rund um Smart Meter, Zählerwechsel oder Paragraf 14a EnWG gerne zur Verfügung:

Telefon: 02381 / 274-1234
Mail: msb@ewv-hamm-netz.de