Wichtiger Hinweis: Friständerung bei Umzügen
Rückwirkende Umzüge sind ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich. Melden Sie Ein- und Auszüge mindestens 14 Tage im Voraus.
Wichtiger Hinweis: Friständerung bei Umzügen
Rückwirkende Umzüge sind ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich. Melden Sie Ein- und Auszüge mindestens 14 Tage im Voraus.