Compliance

Die Stadtwerke Hamm, als modernes kommunales Dienstleistungsunternehmen, möchten zukunftsorientiert Arbeiten, deshalb wurde ein Compliance-Management-System eingeführt. Wodurch die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmens gestärkt werden soll und weiterhin hohe Qualität mit hoher Kundenzufriedenheit gewährleistet wird. Durch die solide Unternehmenspolitik werden das Unternehmen und die Mitarbeiter in ihrem Handeln gestärkt, dies soll das Compliance-Management- System unterstützen und fördern.

Doch was ist Compliance?

Compliance bedeutet die Einhaltung aller vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern zu beachtenden Rechtsvorschriften (Gesetze/ Vorschriften), Verträge und sonstige Geschäftsgrundlagen, externen und internen Richtlinien und Regeln, freiwillige Vereinbarungen und Kodizes, der maßgeblichen gesellschaftlichen Wertvorstellung sowie Moral und Ethik (VKU-Leitfaden).

Mit unserem Verhaltenskodex wollen wir mit verständlich formulierten Verhaltensregeln und mit klaren Verantwortlichkeiten die Grundlage für das Einhalten von Gesetzen und internen Richtlinien schaffen, der für alle Beschäftigten der Stadtwerke Hamm und ihrer Tochtergesellschaften verbindlich ist.

Wenn wir mit Geschäftspartnern zu tun haben, repräsentieren wir die Stadtwerke Hamm und ihre Interessen. Einen persönlichen Vorteil dürfen wir in diesen Situationen nicht anstreben. Ansonsten würden wir unseren eigenen Vorteil über die Interessen und Ziele des Unternehmens stellen. Damit schaden wir uns selbst und gefährden den Ruf der Stadtwerke – manchmal reicht dafür bereits ein Verdacht. Daher vermeiden wir auch nur den Anschein, einen persönlichen Vorteil anzustreben.
Wenn wir uns nicht sicher sind, wenden wir uns an den Vorgesetzten oder unseren CMS-Beauftragten.

Was vertraulich ist, behandeln wir auch so! Entsprechende Informationen und Dokumente geben wir nicht an Dritte – auch nicht nach Beendigung unseres Arbeitsverhältnisses. Ausnahmen bestehen bei

  • Mitarbeitern, die ausdrücklich zur Weitergabe von Informationen und Dokumenten befugt sind.
  • Informationen, die bereits von den Stadtwerken Hamm veröffentlicht oder bestätigt worden sind.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Firmenvermögen und anderen Vermögenswerten des Unternehmens sollte für jeden Mitarbeiter selbstverständlich sein. Firmenvermögen darf ausschließlich für die vorgesehenen geschäftlichen Zwecke im notwendigen Umfang genutzt werden. Die Nutzung von Firmenvermögen (z.B. Fahrzeuge, Geräte usw.) für private  Zwecke ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon können durch  betriebsinterne Regelungen oder im begründeten Ausnahmefall durch den Centerleiter gestattet werden.

Egal ob öffentliche Verwaltung, andere Unternehmen oder sonstige Dritte – wir bieten niemandem einen ungerechtfertigten Vorteil oder lassen zu, dass jemand einen solchen Vorteil erhält. Das gilt auch dann, wenn die Gewährung des Vorteils im Hinblick auf die konkrete Geschäftsentscheidung keinen Unterschied machen würde. Wir müssen bereits den Anschein vermeiden, dass wir durch sachfremde Mittel Einfluss nehmen wollen. Ausnahmen bestehen lediglich hinsichtlich

  • Geschenken, bei denen es sich um symbolhafte oder geringwertige Geschenke handelt und deshalb ausnahmsweise angemessen sind; Zuwendungen in Form von Barzahlungen oder vergleichbaren Leistungen sind hingegen generell verboten (Details regelt die gültige Arbeitsordnung).
  • Einladungen zu Geschäftsessen, die sich in einem angemessenen Rahmen halten.

Im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten einen persönlichen Vorteil zu fordern oder anzunehmen ist für uns tabu! Dabei ist es egal, ob eine dienstliche Entscheidung beeinflusst würde oder nicht. Bereits der Anschein oder Verdacht einer Einflussnahme darf nicht entstehen. Ausnahmen bestehen lediglich bei

  • Geschenken, bei denen es sich um symbolhafte oder geringwertige Geschenke handelt und die deshalb ausnahmsweise angemessen sind; Zuwendungen in Form von Barzahlungen oder vergleichbare Leistungen sind hingegen generell verboten (Details regelt die gültige Arbeitsordnung).
  • Einladungen zu Geschäftsessen, die sich in einem angemessenen Rahmen halten.

Wir halten uns an das Kartellrecht! Wir treffen also mit Wettbewerbern oder Lieferanten keine Absprachen z.B. über Verkaufspreise, Marktaufteilungen oder Marktanteile. Überhaupt darf über wettbewerbsrelevante Dinge, die nicht öffentlich bekannt sind, nicht mit Wettbewerbern gesprochen werden oder Informationen hierüber ausgetauscht werden. Außerdem verwenden wir keine vertraulichen Informationen über Wettbewerber oder leiten diese an Dritte weiter.

Wir setzen uns für Vielfalt, Chancengleichheit und Toleranz ein. Jeder einzelne von uns. Wir lehnen Diskriminierung von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht ab. Das gilt natürlich nicht nur innerhalb des Unternehmens, sondern genauso gegenüber Dritten. Wenn wir in eine diskriminierende Situation geraten oder davon erfahren, informieren wir unseren Vorgesetzten oder CMS-Beauftragten. Wir verhalten uns parteipolitisch neutral und geben keine Spenden an politische Parteien sowie an Organisationen oder Stiftungen, die in einer engen Beziehung zu politischen Parteien stehen. Die Stadtwerke Hamm begrüßen jedoch demokratisches und gesellschaftliches – insbesondere ehrenamtliches – Engagement der Mitarbeiter als Privatpersonen.

Was immer wir tun, wir tun es auf der Grundlage von Recht und Gesetz und den gültigen Unternehmensrichtlinien. Damit wir uns entsprechend verhalten, machen wir uns mit den für uns wichtigen Gesetzen, Regelungen und Richtlinien vertraut und halten uns über relevante Neuerungen auf dem Laufenden.